Und wieder ist eine Schlacht um die Holzhallen beim Hafen geschlagen

Der jahrelange Streit um das Zwischennutzungsprojekt Holzpark beim Klybeckquai gelangte vor das Basler Appellationsgericht. Der Rekurs der Wohngenossenschaft Klybeck hatte aber auch vor dieser Instanz keine Chance. 

Richter, Gutachter, Parteivertreter und Medienleute im strömenden Regen auf dem Holzpark-Areal. (Bild: Dominique Spirgi)

In diesem einen Punkt waren sich sicher alle Anwesenden einig: «Das mit dem Wetter wollte nicht ganz klappen», bemerkte Appellationsgerichts-Präsident Claudius Gelzer zu Beginn des gerichtlichen Augenscheins auf dem Holzpark-Areal beim Klybeckquai.

Fürwahr. Es schiffte in Strömen, als die stattliche Schar von Richtern, Gutachtern, Parteivertretern und Medienleuten ihre Wege um die zahlreichen Pfützen herum suchten.

Grund für das Stelldichein war eine gerichtliche Arealbegehung. Das Appellationsgericht musste sich als mittlerweile dritte Instanz mit dem umkämpften Bau von drei Holzhallen auf dem Zwischennutzungsareal befassen. Konkret stand der weitergezogene Rekurs der Wohngenossenschaft Klybeck gegen die Bau- und Betriebsbewilligung zur Debatte.

Baubewilligung «absolut zulässig»

Bei der Baurekurskommission waren die Einsprecher bereits abgeblitzt. Vor dem Appellationsgericht erging es ihnen jetzt nicht besser: Es wies den Rekurs ab. Der vorsitzende Gerichtspräsident Claudius Gelzer beurteilte die vom Bauinspektorat erteilte und von der Baurekurskommission gestützte Bewilligung als «absolut zulässig».

Aber kurz zurück aufs Gelände. Wirklich Neues war da nicht zu erfahren:

  • Architekt Kurt Schuwey erklärte und zeigte, wo die drei geplanten Holzhallen (eine davon heizbar und schallgedämpft) zu stehen kommen würden.
  • Martin Brändle von der Einsprecherseite wunderte sich, dass nun sogar ganz offiziell nur noch von drei statt von vier Bauten die Rede ist (was er nicht gewusst habe).
  • Regina Bucher von der Abteilung Lärmschutz im Amt für Umwelt und Energie erklärte, wie sich mit technischen Mitteln die Emissionen von Techno-Bässen vermindern lassen.
  • Katja Reichenstein wies als Vertreterin der Bauherrschaft Shiftmode darauf hin, dass in den Eventhallen ja bei Weitem nicht nur Techno-Partys stattfinden würden.

Zonenkonformes Projekt

Die arg verregnete Arealbegehung wurde noch etwas hinausgezögert, als sich der ganze Tross auf Anregung der prozessierenden Parteien aufmachte, um das Zubringerdienst-Verkehrsschild zu betrachten, das zu klein sei und deshalb auch nicht beachtet werde. Den Gang hätte man sich sparen können. Denn wie Gerichtspräsident Gelzer später im trockenen Gerichtsaal antönte, sei dieses Schild für das Verfahren nicht von Belang.

Das Appellationsgericht brauchte nicht viel Zeit, um nach den Plädoyers der Betroffenen zu einem Urteil zu kommen und dieses auch ausführlich zu begründen. Gelzer wies in erster Linie darauf hin, dass das Gericht einzig und allein zu beurteilen habe, ob die angefochtene Bau- und Betriebsbewilligung den rechtlichen Anforderungen zu genügen vermöge. Eine Frage, die er mit einem klaren Ja beantwortete.

Die geplante Zwischennutzung sei zonenkonform. Der Zonenplan erlaube die vorübergehende Nutzung der Gewerbe- und Industriezone mit Nachtclubs und anderen kulturellen Nutzungen ausdrücklich. Zur Lärmproblematik bemerkte er, dass man laut einem Gutachten davon ausgehen könne, dass die Grenzwerte eingehalten werden können. Ob sie das dann wirklich tun, könne nicht das Gericht beurteilen, sondern müsse von den zuständigen Behörden bei der Bauabnahme geprüft werden.

Auch dem Einwand, dass die Nutzung der Eventhallen unlösbare Verkehrsprobleme nach sich ziehen würden, mochte das Gericht nicht stattgeben. Geplant sei ein Angebot, das sich an ein urbanes Publikum wende, das es gewohnt sei, die Hin- und Rückwege über «Langsamverkehr» und mit dem ÖV zu bewältigen. Und überdies enthalte die Betriebsbewilligung die strenge Auflage, dass die Veranstalter bei Anlässen mit über 300 Personen einen Verkehrsdienst zu organisieren hätten.

Rekurrenten prüfen Weiterzug vor Bundesgericht

Martin Brändle von der Wohngenossenschaft Klybeck bezeichnete die Urteilsbegründung selber als an und für sich «schlüssig». So habe er es als juristischer Laie wahrgenommen. Trotzdem wollen die Rekurrenten noch keinen Schlussstrich unter den Rechtsstreit ziehen. Man werde in den nächsten Tagen mit juristischer Hilfe entscheiden, ob man das Urteil vor Bundesgericht anfechten möchte. «Wir erwägen es stark», betonte Kilian Dellers, Präsident der Wohngenossenschaft Klybeck.

Beim Verein Shiftmode auf der anderen Seite war grosse Erleichterung spürbar. Nach vier Jahren Verzögerung werde der Bau der Holzhallen endlich konkret, freute sich Reichenstein. Sie geht davon aus, dass ein möglicher Weiterzug vor Bundesgericht keine aufschiebende Wirkung haben werde.

Wenn die Regierung also die Zwischennutzungs-Verträge ab 2019 erwartungsgemäss für fünf weitere Jahre verlängert, stünde einem baldigen Baubeginn nichts mehr im Weg.

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