Die Bewohner der vom Abriss bedrohten Liegenschaften am Steinengraben können einen politischen Erfolg verbuchen: Die Regierung passt eine umstrittene Regelung im Wohnraumfördergesetz an. Das Gesetz verlangt, dass bei Abriss und Neubau eines Wohngebäudes keine Wohnfläche verschwinden darf. Allerdings taxierten die Behörden bislang auch Waschküchen, Parkplätze in der Einstellhalle oder den Velokeller als Wohnfläche. Die TagesWoche berichtete ausführlich über die absurde Regelung.
Nach einem politischen Vorstoss von BastA!-Grossrat Beat Leuthardt und FDP-Grossrat Andreas Zappalà ändert die Regierung nun die Berechnungsgrundlage bei Neubauten. Künftig wird die Wohnfläche nur noch anhand der Hauptnutzfläche berechnet – jene Bereiche also, die effektiv bewohnt werden.
Beschwerde vor Bundesgericht
Wichtig waren diese Berechnungen im Streitfall Steinengraben. Dort wehren sich Mieter mit Unterstützung des Mieterverbands gegen den Abriss mehrerer Wohnhäuser, die der Helvetia-Versicherung gehören. Die Häuserzeile mit günstigen Wohnungen soll einem Bürokomplex mit Penthouse-Wohnungen weichen. Einen Kauf des Gebäudes hat die Regierung dagegen verworfen, weil Helvetia kein Interesse an einem Verkauf habe.
Mit dem Bauprojekt befasst sich derzeit auch das Bundesgericht. Unterstützt vom Mieterverband fechten dort mehrere Mieter einen Basler Gerichtsentscheid an, der das Bauprojekt der Helvetia gutgeheissen hat. Einen ersten Erfolg konnten die Bewohner bereits verbuchen: Das Bundesgericht hat Kündigungen und Abriss bis zum Abschluss des Verfahrens sistiert.