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TagesWoche

Tages Woche

Sa, 18.05.2013

Grenzgänger 

16.10.2012, 19:51 Uhr

Verhandlungen gescheitert

16.10.2012, 19:51 Uhr

Sechs Grenzgänger, die sich gegen eine Lohnsenkung gewehrt haben, stehen vor dem Kantonsgericht. Ein letzter Versuch, sich hinter verschlossenen Türen doch noch zu einigen, scheiterte nach mehrstündigen Verhandlungen. Von Matieu Klee

MARTIN RUETSCHI, Keystone: Grenzgänger sollen den Lohn weiterhin wie Schweizer ausbezahlt bekommen – alles andere widerspreche dem Freizügigkeits­abkommen mit der EU, sagen Rechtsexperten.

Grenzgänger sollen den Lohn weiterhin wie Schweizer ausbezahlt bekommen – alles andere widerspreche dem Freizügigkeits­abkommen mit der EU, sagen Rechtsexperten. (Bild: MARTIN RUETSCHI, Keystone)

Der Fall von sechs Grenzgängern, die sich gegen eine Lohnsenkung gewehrt hatten, kommt definitiv vor das Baselbieter Kantonsgericht. Rund zwei Stunden verhandelten die beiden Parteien hinter verschlossenen Türen. Doch am Ende musste der vorsitzende Richter verkünden, dass die Verhandlungen gescheitert sind. Die Parteien konnten sich nicht auf einen Vergleich einigen.

Die Grenzgänger hatten bereits erfolgreich vor dem Bezirksgericht Arlesheim geklagt, weil ihnen die Aescher Fördertechnik-Spezialistin, Stöcklin Logistik, gekündigt hatte. Diese hatte im Sommer 2010 den Grenzgängern wegen des starken Frankens eine Lohnreduktion um sechs Prozent vorgeschlagen. Ein Drittel der Belegschaft erlitt so Lohneinbussen von mindestens 300 Franken monatlich. Sechs Mitarbeitende akzeptierten diese Lohnkürzung nicht. Sie erhielten darauf die Kündigung.

Keine Lohnkürzung für Grenzgänger

Das Bezirksgericht hiess die Klage der Grenzgänger «vollumfänglich gut». Tiefere Lebenshaltungskosten seien keine Rechtfertigung, um Angestellten den Lohn zu kürzen, so die Begründung. Denn wo ein Angestellter wohne, sei Teil seiner privaten Lebensumstände. Genauso, ob ein Angestellter in einem Doppelverdiener-Haushalt lebe oder alleinverdienender Familienvater sei. Auf die Arbeitsleistung habe dies keinen Einfluss und dürfe deshalb bei der Lohnhöhe keine Rolle spielen.

Doch der unterlegene Arbeitgeber zog das Urteil vor Kantonsgericht. Dort kam es am Dienstagabend hinter verschlossenen Türen zu einer Art Vorverhandlung und zu einem letzten Versuch, eine Einigung vor dem eigentlichen Gerichtsverfahren zu erreichen. Gemäss Anwältin der Grenzgänger schlug das Gericht vor, sich auf 5 statt 6 zusätzliche Monatslöhne zu einigen. Diesem Vorschlag hätten ihre Mandanten zustimmen können, jedoch nicht die Anwälte der Logistik Firma.

Die eigentliche Hauptverhandlung ist noch nicht angesetzt, dürfte aber erst Anfang nächsten Jahres stattfinden. Der Fall ist brisant. Denn in der Schweiz arbeitet rund eine Viertelmillion Grenzgänger. Sie alle dürften dann für dieselbe Arbeit nicht mehr länger mit einem tieferen Lohn entschädigt werden.

  1. Entlöhnungs-System

    von Cornelis Bockemühl am 17.10.2012 um 08:20Uhr

    Es wäre ja durchaus nicht verkehrt wenn Leute nach Bedarf und nicht nach "Leistung" (bzw. in der Realität: Nähe zu den Geldtöpfen) entlöhnt würden.

    Dann dürfte man aber nicht nur dem Elsässer mit Hinweis auf geringere Lebenshaltungskosten den Lohn kürzen, sondern man müsste ihn auch etwa dem Familienvater bzw. der Mutter entsprechend erhöhen!
    Direktlink zum Kommentar

  2. Interessanter Ansatz

    von Maya Eldorado am 17.10.2012 um 09:41Uhr

    "Jeder Mensch bekommt die Menge Geld, die er für seinen Lebensunterhalt braucht und gibt der Gesellschaft an Arbeitsleistung zurück, was seinen Möglichkeiten und Fähigkeiten entspricht!"
    Aus dieser Haltung würde eine viel bessere Welt resultieren - nicht mehr wer ist besser ist im Vordergrund, sondern was brauche ich und was kann ich geben. Diesen Ansatz findet man im "bedingungslosen Grundeinkommen". Man müsste das dann einfach noch weiterentwickeln.
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  1. Freizügigkeit

    von Thommen_63 um 16.10.2012 um 21:59Uhr

    Jetzt wissen wir wenigstens, für wen die Freizügigkeit gedacht ist! :P
    Direktlink zum Kommentar

  2. Entlöhnungs-System

    von Cornelis Bockemühl um 17.10.2012 um 08:20Uhr

    Es wäre ja durchaus nicht verkehrt wenn Leute nach Bedarf und nicht nach "Leistung" (bzw. in der Realität: Nähe zu den Geldtöpfen) entlöhnt würden.

    Dann dürfte man aber nicht nur dem Elsässer mit Hinweis auf geringere Lebenshaltungskosten den Lohn kürzen, sondern man müsste ihn auch etwa dem Familienvater bzw. der Mutter entsprechend erhöhen!
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  3. Interessanter Ansatz

    von Maya Eldorado um 17.10.2012 um 09:41Uhr

    "Jeder Mensch bekommt die Menge Geld, die er für seinen Lebensunterhalt braucht und gibt der Gesellschaft an Arbeitsleistung zurück, was seinen Möglichkeiten und Fähigkeiten entspricht!"
    Aus dieser Haltung würde eine viel bessere Welt resultieren - nicht mehr wer ist besser ist im Vordergrund, sondern was brauche ich und was kann ich geben. Diesen Ansatz findet man im "bedingungslosen Grundeinkommen". Man müsste das dann einfach noch weiterentwickeln.
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  4. Unverständlich

    von Pascal Pfister um 17.10.2012 um 11:04Uhr

    Es ist wirklich nicht ganz verständlich, wie stur sich hier die Arbeitgeber zeigen. Die gewerkschaftliche Zustimmung zum freien Personenverkehr war gebunden an die Zusage zu "gleicher Lohn für gleiche Arbeit am gleichen Ort." Ein heisses Spiel, dass hier getrieben wird.
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Informationen zum Artikel

16.10.2012, 19:51 Uhr

Verhandlungen gescheitert

Text

Text:

  • 22.04.2013 um 16:36
    @Automatismus
    Zum Artikel: Mitte-Links tritt mit ehemaligem EVP-Landrat Thomi Jourdan an

    Danke für den Hinweis. Wir hätten gerne von Anfang an ein hochaufgelöstes Bild des Kandidaten gezeigt. Bis jetzt ist aber keines verfügbar.

  • 18.04.2013 um 22:21
    @Nestbeschmutzung?
    Zum Artikel: An der Baselworld wimmelt es von Scheinselbständigen

    Lieber Herr Hochhuth Vielen Dank für Ihren bissig ironischen und treffenden Kommentar. Ich könnte jetzt ernsthaft antworten: Ich sehe meine Aufgabe nicht darin, den Mächtigen zu gefallen. Ich möchte vielmehr möglichst aufdecken, was tatsächlich gespie...

  • 13.03.2013 um 09:39
    @Jacqueline Landmann
    Zum Artikel: Erstes Shoppingcenter in der Kantonshauptstadt

    Sie haben natürlich Recht. Stadtratspräsident Lukas Ott lobte ausdrücklich auch das Archtekturbüro. Es ist das Basler Büro Buchner Bründler.

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