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TagesWoche

Tages Woche

Mi, 22.05.2013

Outlook-Kalender 

5.10.2012, 00:01 Uhr

Per Mausklick zu brisanten Daten

5.10.2012, 00:01 Uhr

In der Baselbieter Verwaltung geben Outlook-Kalender zu viele heikle Daten preis. Der Datenschutz ist alarmiert – doch seine Warnungen bleiben ungehört. Die Verwaltung hält die Datenschutzvorgaben für nicht praktikabel. Von Noëmi Kern

Hans-Jörg Walter: Verwirrend: Viele Verwaltungsangestellte wissen nicht genau Bescheid über die Einstellungen ihres Outlook-Kalenders.

Verwirrend: Viele Verwaltungsangestellte wissen nicht genau Bescheid über die Einstellungen ihres Outlook-Kalenders. (Bild: Hans-Jörg Walter)

Der Outlook-Kalender von Micro­soft ist eine praktische Sache. Darin lassen sich Termine und andere Daten übersichtlich erfassen. Die eingetragenen Informationen sind nur für einen selbst zugänglich, können aber Dritten freigegeben werden. In der Verwaltung des Kantons Baselland ist es umgekehrt: Die Infor­ma­tionen im Kalender sind standard­mässig für Dritte einsehbar – Rechte müssen also entzogen und nicht erteilt werden.

Das sei problematisch, urteilt der Baselbieter Datenschutz. Bei einer internen Prüfung haben die Datenschützer herausgefunden, dass sich in den zugänglichen Kalendereinträgen «Namen im Zusammenhang mit laufenden Verfahren, Vorladungen und Beratungstermine» befanden. Auch geplante Audits bei Unternehmen fand man eingetragen sowie Dokumente, die nicht für alle Angestellten bestimmt waren, schreibt der Datenschutz in seinem Tätigkeitsbericht aus dem Jahr 2011.

Die Datenschutzbeauftragten hatten die Probe aufs Exempel gemacht und von einem Computer ohne besondere Zugriffsrechte aus die Zugänglichkeit der Daten in den Outlook-­Kalendern des Verwaltungs­personals überprüft. Die Kontrolle habe auf­gedeckt, «dass zahlreiche Outlook-­Kalender für alle Angestellten des Kantons freigegeben waren».

Kein Sensorium für Datenschutz

Die Baselbieter Datenschutzbeauftragte Ursula Stucki verlangte aufgrund dieser Erkenntnisse, dass die Ein­stellungen des Outlook-Kalenders so gewählt werden, dass sie standard­mässig geschlossen sind. Mit dem Ar­gument der «fehlenden Praktika­bilität» lehnten die IT-Verantwort­lichen einzelner Direktionen diese Forderung ­jedoch ab. «Aus meiner Sicht ist ­dieses Argument nicht berechtigt», meint ­Datenschutzspezialistin Stucki.

Anders sieht man dies offenbar in der Verwaltung. Der Leiter der Zentralen Informatikdienste des Kantons ­Baselland, Thomas Wenk, sagt auf ­Anfrage: «Wir machen, was das Business möchte.» Und das heisst: Zen­trale ­Änderungen von Anwen­dungs­ein­­stellungen werden nur im Auftrag der Direktionen und Fach­gremien vor­genommen. Ein solcher Auftrag blieb bisher jedoch aus.

«Wie die Anwender ihre Kalender nutzen, ist deren Sache», sagt Wenk. Diese könnten die Zugriffsrechte selber vergeben. Werde zum Beispiel ein Termin als «privat» markiert, dann könnten diese Information nur jene Leute sehen, denen der Anwender einen «Vollzugriff auf den Kalender» gewährt habe. «Datenschutz ist nicht nur Sache der Informatik, sondern muss vor allem bei den Anwendenden stattfinden», glaubt Thomas Wenk.

Informationsblatt und Interpellation

Das klingt in der Theorie einfach und logisch – in der Praxis aber wüssten Mitarbeiter oft kaum Bescheid über die offenen Einstellungen ihres Kalenders, kritisieren die Datenschützer. Um möglichen Missbräuchen vorzubeugen, haben sie ein Informationsblatt mit dem Titel «Wer schaut in ­Ihren elektronischen Ka­lender?» herausgegeben, das die Verwaltungs­angestellten über die Pro­blematik aufklären soll. «Das Amts­geheimnis gilt sektionell», sagt Stucki, «nicht alle Staatsangestellten dürfen Zugriff auf alle Daten haben.»

Bereits zieht das Outlook-Problem auch politische Kreise. Aufgrund des Tätigkeitsberichts des Datenschutzes hat SP-Landrat Christoph Hänggi ­Anfang September eine Interpellation eingereicht. Er will von der Regierung wissen, ob eine generelle Änderung der Standardeinstellungen beim Outlook-Kalender nicht sinnvoll wäre, ob IT-Verantwortliche und Vorgesetzte nicht besser über das Thema Datenschutz informiert werden müssten – und ob nicht in allen Direktionen die gleichen Vorgaben gelten sollten.

«Ich hoffe, dass durch meine Interpellation die Sensibilität für das Thema in der Verwaltung zunimmt», sagt Hänggi. Denn bisher sei das Problem auch nach dem Datenschutzbericht nicht allzu ernst genommen worden.
Datenschützerin Ursula Stucki ­be­grüsst Hänggis politischen Vorstoss: «So erhalten wir eine Antwort vom Regierungsrat auf die Problematik.» Sie sei gerne auch bereit, eine ­entsprechende Empfehlung zu erlassen, ziehe es ge­nerell aber vor, «lösungsorientiert mit den Leuten zusammenzuarbeiten, anstatt Weisungen und Empfehlungen zu erlassen».

Basel-Stadt macht Stichproben

Weniger dramatisch scheint die Situation im Kanton Basel-Stadt zu sein. «Man hat zwar vereinzelt Fälle entdeckt, bei denen zu viele Daten sichtbar waren», sagt der kantonale Datenschutzbeauftragte Beat Rudin, «aber bei vielen Mitarbeitern des Kantons sind die Kalender nicht offen.» Weil die Auswertung der Stichproben noch läuft, seien die Verantwortlichen noch nicht kontaktiert worden.

Im Nachbarkanton liegt der Ball nun beim Regierungsrat, der auf Hänggis Interpellation antworten muss. Er selber erwartet eine «Antwort in nützlicher Frist». Diese dürfte im Laufe des Novembers zu erwarten sein, meint Wolfgang Meier, stellvertretender Generalsekretär der Sicherheitsdirektion.

  1. Mehr Transparenz, nicht mehr Datenschutz für Beamte!

    von Hannes Gassert am 8.10.2012 um 10:48Uhr

    Beamte in ihrer Funktion als Staatsdiener brauchen keinen Datenschutz. Ihre Funktion ist öffentlich, entsprechend dürfen und sollen ihre Informationen, ihre Kalender auch in der Grundeinstellung transparent vorliegen - nicht nur intern für die Kantonsangestellten, sondern für alle Bürger. Wo Amtsgeheimnisse betroffen sind, ist ein Schutz zuzuschalten, aber die Grundeinstellung muss auf Transparenz stehen, technisch wie kulturell.

    Die Person hinter der Rolle braucht und verdient selbstverständlich Datenschutz. Aber hier geht es ja nicht um private Termine. Oder?
    Direktlink zum Kommentar

  2. @Hannes Gassert

    von Rolf Wilhelm am 8.10.2012 um 11:12Uhr

    Nein, das kann man so nicht stehen lassen.

    Auch ein Staatsdiener hat Ereignisse und Termine, die man nicht öffentlich publizieren muss und darf.
    Die Beispiele im Text wie Vorladungen (mit Namen des Geladenen), Beratungstermine und beispielsweise Informationen zu Mitarbeitergesprächen (man denke nur an die Causa Mörgeli vor Kurzem) sind zwar durchaus dienstlich und nicht privat, aber definitiv nicht öffentlich, wozu auch Amt- oder Abteilungsfremde andere Staatsdiener gehören.

    Ein weiteres Beispiel, wo dies durchaus kritisch werden kann:
    Mehr und mehr erlebe ich, dass "Sitzungen" nicht mehr physisch in einem Raum sondern als Telefonkonferenz stattfinden. Das ist insbesondere für solche Leute wichtig und auch durchaus effizient, die in verschiedenen Gebäuden arbeiten oder beispielsweise "Home Office" machen können. Und natürlich gehören die Einwahlinformationen in die Einladung. Ist diese Einladung aber quasi öffentlich sichtbar, kann sich jeder einwählen und mitlauschen - dies ist in der Praxis nicht mehr handhabbar, auch wenn es einen Signalton gibt, schliesslich kann man nicht jedesmal die Sitzung abbrechen und von vorne anfangen, wenn das passiert.

    Da es extrem heikel ist, wenn so etwas versehentlich ungeschützt verfügbar ist, muss die Grundeinstellung "geschützt" sein. Ich gebe Ihnen aber Recht, dass die Grundeinstellung im Kopf, also der kulturelle Aspekt, durchaus anders sein muss.

    Direktlink zum Kommentar

  3. An Herrn Wilhelm.

    von René Reinhard am 8.10.2012 um 14:22Uhr

    Doch, doch, das kann und muss man so stehen lassen.

    Herr Gassert reklamiert ja nicht Transparenz hinein bis in die "Badezimmer". Er äussert sich ja ziemlich genau, was nicht gehen soll und auch nicht gehen darf: "Wo Amtsgeheimnisse betroffen sind, ist ein Schutz zuzuschalten, aber die Grundeinstellung muss auf Transparenz stehen, technisch wie kulturell." Demnach gibt es, jetzt von meiner Warte aus gesehen, zum Beispiel keine "Öffentlichkeit" bei "Einwahlinformationen". Auch keine bei "Vorladungen", bei Namen, usw. Dies alles und ich denke einiges mehr, ist auch für Herr Gassert schützenswert. Aber der Rest?

    Und: was heisst denn geschützt? Sie Herr Wilhem, bringen das Beispiel mit der Telefonkonferenz. Schön. Ich vermute aber, dass wenn sich, wie Sie sagen, jemand dort einwählen und mitlauschen will, wirklich will, er oder sie sich dort "einloggt" und auch "mitlauscht". Denn die Person oder die Gruppe wird, ob zurecht oder nicht, ihre Gründe für das Vorgehen haben oder vorschieben. Und ich garantiere Ihnen, es wird ganz bestimmt weder ein Obdachloser, noch ein "Alki" vom Claraplatz, noch die allein erziehende Mutter in der Wohnung unter mir sein.

    Was also soll "extrem heikel" sein? Rigoroser Datenschutz für Angestellte eines Staates, wohl richtiger von Staaten, bei dem Begriff Staats-diener bekomme ich immer ein leichtes Unbehagen, der unverfroren seine Bewohner, selbst durchleuchtet, bespitzelt und belauscht?



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  1. Mehr Transparenz, nicht mehr Datenschutz für Beamte!

    von Hannes Gassert um 8.10.2012 um 10:48Uhr

    Beamte in ihrer Funktion als Staatsdiener brauchen keinen Datenschutz. Ihre Funktion ist öffentlich, entsprechend dürfen und sollen ihre Informationen, ihre Kalender auch in der Grundeinstellung transparent vorliegen - nicht nur intern für die Kantonsangestellten, sondern für alle Bürger. Wo Amtsgeheimnisse betroffen sind, ist ein Schutz zuzuschalten, aber die Grundeinstellung muss auf Transparenz stehen, technisch wie kulturell.

    Die Person hinter der Rolle braucht und verdient selbstverständlich Datenschutz. Aber hier geht es ja nicht um private Termine. Oder?
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  2. @Hannes Gassert

    von Rolf Wilhelm um 8.10.2012 um 11:12Uhr

    Nein, das kann man so nicht stehen lassen.

    Auch ein Staatsdiener hat Ereignisse und Termine, die man nicht öffentlich publizieren muss und darf.
    Die Beispiele im Text wie Vorladungen (mit Namen des Geladenen), Beratungstermine und beispielsweise Informationen zu Mitarbeitergesprächen (man denke nur an die Causa Mörgeli vor Kurzem) sind zwar durchaus dienstlich und nicht privat, aber definitiv nicht öffentlich, wozu auch Amt- oder Abteilungsfremde andere Staatsdiener gehören.

    Ein weiteres Beispiel, wo dies durchaus kritisch werden kann:
    Mehr und mehr erlebe ich, dass "Sitzungen" nicht mehr physisch in einem Raum sondern als Telefonkonferenz stattfinden. Das ist insbesondere für solche Leute wichtig und auch durchaus effizient, die in verschiedenen Gebäuden arbeiten oder beispielsweise "Home Office" machen können. Und natürlich gehören die Einwahlinformationen in die Einladung. Ist diese Einladung aber quasi öffentlich sichtbar, kann sich jeder einwählen und mitlauschen - dies ist in der Praxis nicht mehr handhabbar, auch wenn es einen Signalton gibt, schliesslich kann man nicht jedesmal die Sitzung abbrechen und von vorne anfangen, wenn das passiert.

    Da es extrem heikel ist, wenn so etwas versehentlich ungeschützt verfügbar ist, muss die Grundeinstellung "geschützt" sein. Ich gebe Ihnen aber Recht, dass die Grundeinstellung im Kopf, also der kulturelle Aspekt, durchaus anders sein muss.

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  3. An Herrn Wilhelm.

    von René Reinhard um 8.10.2012 um 14:22Uhr

    Doch, doch, das kann und muss man so stehen lassen.

    Herr Gassert reklamiert ja nicht Transparenz hinein bis in die "Badezimmer". Er äussert sich ja ziemlich genau, was nicht gehen soll und auch nicht gehen darf: "Wo Amtsgeheimnisse betroffen sind, ist ein Schutz zuzuschalten, aber die Grundeinstellung muss auf Transparenz stehen, technisch wie kulturell." Demnach gibt es, jetzt von meiner Warte aus gesehen, zum Beispiel keine "Öffentlichkeit" bei "Einwahlinformationen". Auch keine bei "Vorladungen", bei Namen, usw. Dies alles und ich denke einiges mehr, ist auch für Herr Gassert schützenswert. Aber der Rest?

    Und: was heisst denn geschützt? Sie Herr Wilhem, bringen das Beispiel mit der Telefonkonferenz. Schön. Ich vermute aber, dass wenn sich, wie Sie sagen, jemand dort einwählen und mitlauschen will, wirklich will, er oder sie sich dort "einloggt" und auch "mitlauscht". Denn die Person oder die Gruppe wird, ob zurecht oder nicht, ihre Gründe für das Vorgehen haben oder vorschieben. Und ich garantiere Ihnen, es wird ganz bestimmt weder ein Obdachloser, noch ein "Alki" vom Claraplatz, noch die allein erziehende Mutter in der Wohnung unter mir sein.

    Was also soll "extrem heikel" sein? Rigoroser Datenschutz für Angestellte eines Staates, wohl richtiger von Staaten, bei dem Begriff Staats-diener bekomme ich immer ein leichtes Unbehagen, der unverfroren seine Bewohner, selbst durchleuchtet, bespitzelt und belauscht?



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  4. @ Hannes Gassert: "... Beamte in ihrer Funktion als Staatsdiener ...

    von Inaktiver Nutzer um 8.10.2012 um 21:10Uhr

    brauchen keinen Datenschutz ..., ihre Funktion ist öffentlich, entsprechend dürfen und sollen ihre Informationen ..., auch in der Grundeinstellung transparent vorliegen ...".

    Wollte ich den gläsernen Bürger, ich würde ihn, in leicht abgewandelter Sprache, genau so begründen.
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Informationen zum Artikel

5.10.2012, 00:01 Uhr

Per Mausklick zu brisanten Daten

Text

Text:

  • 31.12.2012 um 15:56
    «Ein bisschen klöpfen muss es schon»

    «The same procedure as every year» fordert nicht nur die alte Miss Sopie von ihrem Butler James im Sketch «Dinner for one». Auch wir haben alle unsere jahrelangen Silvesterbräuche und -rituale. Das zeigt ein Besuch im Zauberlädeli.

  • 24.12.2012 um 15:00
    Machs doch selber!

    Die Kreativ-Abteilung der TagesWoche ist auch am Heiligabend aktiv. Hans-Jörg «Fonzi» Walter hat Geschenkpapier designt. Verwenden kann es jeder, der einen Drucker zur Verfügung hat.

  • 21.12.2012 um 20:19
    O du fröhliche Heilsarmee

    Die Heilsarmee ist wieder unterwegs. Anders als ihre Berner ESC-Kollegen haben die Basler weniger Hürden zu überwinden, damit sie singen dürfen.

  • 16.08.2012 um 09:26
    Korrektur
    Zum Artikel: Andere Uni, andere Sitten

    Liebe Frau Bockemühl, ihr Kommentar hat mich auf einen Fehler im Text aufmerksam gemacht: Es handelt sich um eine Zunahme der Möbilität um durchschnttlich 1,4 Prozent pro Jahr seit 2005. Viel ist das freilich auch dann nicht... Selbstverständli...

  • 03.08.2012 um 09:49
    Kein Velofahrerbashing
    Zum Artikel: Ein Schild für die Katz

    Guten Tag Herr Boesiger, um Velofahrerbashing geht es der TagesWoche keineswegs. (Ich bin selber Velofahrerin und finde solche Verkehrssituationen lästig.) Es ging uns vor allem darum, einen Augenschein von der Siuation am Blumenrain zu nehmen und die...

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