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TagesWoche

Tages Woche

Fr, 24.05.2013

Sorgerecht 

25.9.2012, 09:42 Uhr

Getrennte Eltern sollen im Normalfall gemeinsam für Kinder sorgen

25.9.2012, 09:42 Uhr

Der Nationalrat will getrennten oder geschiedenen Eltern im Normalfall das gemeinsame Sorgerecht für die Kinder zuteilen. Er ist am Dienstag als Erstrat stillschweigend auf die Gesetzesvorlage zur Neuregelung der elterlichen Sorge eingetreten. Von sda

sda: Das gemeinsame Sorgerecht soll zum Regelfall werden (Symbolbild)

Das gemeinsame Sorgerecht soll zum Regelfall werden (Symbolbild) (Bild: sda)

Scheidungen gehörten heute zum gesellschaftlichen Alltag, waren sich die Fraktionen einig. Auch teilten sich die Eltern immer häufiger das Sorgerecht, sagte Alec von Graffenried (Grüne/BE) im Namen der vorberatenden Rechtskommission (RK). Das Gesetz müsse dieser Realität angepasst werden.

Der Nationalrat folgte bei den Eckwerten der Gesetzesrevision mehrheitlich stillschweigend den Vorschlägen des Bundesrats: Künftig sollen in der Regel beide Elternteile das Sorgerecht erhalten. Allerdings müssen die Voraussetzungen gegeben sein. Mögliche Gründe für den Entzug der elterlichen Sorge sind Unerfahrenheit, Krankheit, Gebrechen, Gewalttätigkeit oder Ortsabwesenheit.

Bei einer Scheidung muss sich das Gericht vergewissern, dass die Voraussetzungen für die gemeinsame Sorge gegeben sind. Bei einem ausserehelich geborenen Kind entscheidet die Kindesschutzbehörde.

Keine Strafe für vereitelte Besuche

Weder der Bundesrat noch der Nationalrat wollen Vätern und Müttern, die das Besuchsrecht des anderen Elternteils vereiteln, Strafen androhen. Auch das umgekehrte Vergehen - die Vernachlässigung des vereinbarten Besuchsrechts - soll ohne Konsequenzen bleiben.

Für nicht verheiratete Eltern, die nicht in einer Hausgemeinschaft leben, baute der Nationalrat stillschweigend eine Bedingung für das gemeinsame Sorgerecht ein: Diese müssen einen von der Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde genehmigten Unterhaltsvertrag vorweisen.

Bisher wurden keine Kommentare zu diesem Artikel von der Redaktion hervorgehoben.

  1. Falsche Vorbilder aus Hollywood

    von ena5 um 25.09.2012 um 14:01Uhr

    Das Hauptproblem an der ganzen Misere sind die falschen Vorbilder aus der Regenbogenpresse. Sobald Anwälte im Spiel sind mutieren Frauen zu Hollywooddiven mit viel Drama. Die Anwälte leisten ihren Beitrag als Regisseure von Rosenkriegen und verdienen sich eine goldene Nase am Leidwesen der Kinder und Väter. An diesem Systemfehler ändert auch eine Gesetzesrevision nicht viel. Zu lösen wäre das Problem nur mit einem Anwaltsverbot in Sorgerechtsfragen. Anwälte sind generell überflüssig bei Scheidungen. Da wird nur unnötig viel Staub aufgewirbelt.
    Direktlink zum Kommentar

  2. Der Titel ist falsch gewählt!

    von Maya Eldorado um 26.09.2012 um 00:00Uhr

    Es sollte heissen getrennte Paare sollen im Normalfall gemeinsam für ihre Kinder sorgen.
    Es trennen sich ja die Paare. Eltern bleiben sie weiter.
    Glücklich die Kinder, deren Eltern das unterscheiden können und über die Trennung hinaus die gemeinsame Aufgabe als Eltern wahrnemen können und die Kinder aus ihrem Beziehungsknatsch heraushalten können.
    Wo das nicht gelingt, ist es besser mit dem gemeinsamen Sorgerecht zuzuwarten, bis die Paare wieder eine gemeinsame und und respektvollen Umgang miteinander als Eltern gefunden haben.
    Wo auch das nicht gelingt sind die Kinder am besten bei dem Elternteil aufgehoben, der wieder einen respektvollen Umgang gegenüber dem anderen Elternteil findet, indem er Angriffe über die Kinder abfedern und die Kinder somit entlasten kann.
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Informationen zum Artikel

25.9.2012, 09:42 Uhr

Getrennte Eltern sollen im Normalfall gemeinsam für Kinder sorgen

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Text: sda

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