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TagesWoche

Tages Woche

Di, 21.05.2013

Fragen & Antworten 

24.9.2012, 16:43 Uhr

Raucherabstimmung – was nun?

24.9.2012, 16:43 Uhr

Nach dem Nein zur Lungenliga-Initiative sind neue Fragen rund um das Rauchverbot entstanden. Hier ein paar Antworten. Von Martina Rutschmann

Martina Rutschmann: Nach der verlorenen Abstimmung der Lungenliga darf – trotz eines bereits bestehenden Rauchverbots – mancherorts weitergeraucht werden.

Nach der verlorenen Abstimmung der Lungenliga darf – trotz eines bereits bestehenden Rauchverbots – mancherorts weitergeraucht werden. (Bild: Martina Rutschmann)

Was für Auswirkungen hat das Nein zur Lungenliga-Initiative für Basel-Stadt?

In Basel-Stadt ist ein ähnliche strenges Gesetz wie das von der Lungenliga angestrebte bereits in Kraft. Hier gilt auf kantonaler Ebene ein Rauchverbot für Restaurants und Bars. Bediente Fumoirs sind verboten. Einzig unbediente, von der Gastwirtschaft abgetrennte Fumoirs, sind erlaubt. Fumoirs gibt es wegen den strengen Vorschriften und der hohen Kosten aber nur wenige. Allerdings ist das Rauchen an allen Einzelarbeitsplätzen, wie es die Lungenliga jetzt verlangt hat, in Basel nicht verboten.

Warum hat die Lungenliga dann so für dieses Gesetz gekämpft, wenn es bereits gilt?

Wie Basel-Stadt haben sich bereits in der Vergangenheit sieben weitere Kantone für eine strengere Regelung als die nationale ausgesprochen. Die Lungenliga strebte indes ein strenges nationales Gesetz für alle Kantone an. Zwar gilt auf nationaler Ebene seit dem 1. Mai 2010 ein Rauchverbot, dieses erlaubt jenen Kantonen ohne eigene Regelung aber teilweise weiterhin Raucherlokale und bediente Fumoirs.

Warum gibt es trotz dieses strengen Gesetzes in Basel Fümoar-Lokale, in denen im ganzen Restaurantsbereich geraucht werden darf?

Der Verein Fümoar ist als Reaktion auf das verschärfte Gesetz entstanden. Da in den entsprechenden Beizen nur Vereinsmitglieder zugelassen werden, handelt es sich gemäss Fümoar-Statuten nicht um öffentlich zugängliche Restaurants, sondern um Vereinslokale.

Der Verein Fümoar ist dennoch vor Gericht abgeblitzt. Es hiess, damit würde das Gesetz umgangen. Was passiert nun?

Die Verantwortlichen werden den Fall vors Bundesgericht weiterziehen, weil sie nach eigenen Angaben der Auffassung sind, «dass kein kantonales Gericht ein mit einer Volksabstimmung abgesegnetes Gesetz als verfassungswidrig aufheben würde» – was ja bisher auch nicht der Fall war. Laut den Fümoar-Verantwortlichen steht das kantonale Bedienungsverbot im Widerspruch zu einem entsprechenden Artikel der Bundesverfassung, wonach nur der Bund Vorschriften zum Schutz von Arbeitnehmenden erlassen kann. «Bei Annahme der Lungenliga-Initiative wäre das Bedienungsverbot bundesrechtlich und somit verfassungskonform geregelt worden, womit die Diskriminierung der kleinen Beizen festgestanden hätte», heisst es auf Anfrage beim Verein. 

Was bedeutet das für den Verein?

In Fümoar-Lokalen wird solange noch geraucht, bis das Bundesgericht anders entschieden hat. 

Bisher wurden keine Kommentare zu diesem Artikel von der Redaktion hervorgehoben.

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Informationen zum Artikel

24.9.2012, 16:43 Uhr

Raucherabstimmung – was nun?

Text

Text:

  • 11.05.2013 um 12:32
    Blut an unseren Kleidern

    Gewissheit gibt es nie, dass die Kleider, die man kauft, fair hergestellt wurden. Manchmal wissen nicht einmal die Modeläden, dass sie die Ausbeutung unterstützen – oder sie wollen es nicht wissen. Ein Problem, offensichtlicher denn je.

  • 08.05.2013 um 16:57
    «Die Liberalen müssen pointierter werden»

    Die Präsidentin der Basler LDP, Patricia von Falkenstein, will ihrer Partei in der Öffentlichkeit wieder mehr Gehör verschaffen. Allenfalls auch mit «Polteri»-Methoden – solange es anständig zugeht.

  • 08.05.2013 um 16:15
    Einfamilienhäuser für die Erlenmatt

    Zuerst waren es Mietwohnungen, dann Eigentumswohnungen – nun sollen auf der Erlenmatt Einfamilienhäuser dazu kommen.

  • 10.10.2012 um 22:13
    Bilder
    Zum Artikel: Kein Schiff wird kommen

    Guten Abend Zugegeben, die Bilder sind nicht besonders gut – und das ist mein Verschulden. Mit Sparen hatte es allerdings nichts zu tun, dass ich ohne Fotograf (bei uns arbeiten sehr gute Fotografen, wie man sonst sehen kann) unterwegs war. Sondern mi...

  • 15.08.2012 um 09:01
    Nun ist es Schokolade
    Zum Artikel: «Beschle» verärgert «Frey»-Stammgäste

    Lieber Herr Schmidt Ich danke Ihnen herzlich, dass Sie mich auf diesen peinlichen Flüchtigkeitsfehler aufmerksam gemacht haben. Selbstverständlich habe ich den Fehler umgehend behoben und aus der Schoggi eine Schokolade gemacht. Gruss, Martina Rutsch...

  • 29.02.2012 um 13:37
    Gundeli-Clique-Vertreter
    Zum Artikel: «E Schwob» im Trommel-Taumel

    Flip567 hat natürlich recht, wenn er darauf hinweist, dass es sich bei der Gundeli-Clique um eine grosse Clique mit Tambouren UND Pfeifern handelt (was tatsächlich jeder Basler wissen sollte). Die Formulierung im Text war daher vielleicht nicht präzise...

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