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TagesWoche

Tages Woche

Sa, 25.05.2013

Nach «Mobbing»-Vorwürfen 

19.9.2012, 20:55 Uhr

Muss Mörgeli am Freitag gehen?

19.9.2012, 20:55 Uhr

Nationalrat Christoph Mörgeli wusste laut «Rundschau» schon fast ein Jahr lang von der Kritik an seiner beruflichen Leistung. Dennoch macht er nach wie vor «politische Gründe» dafür verantwortlich, dass er «weggemobbt» werden soll. Die Entscheidung über eine allfällige Entlassung fällt am Freitag.  Von Tara Hill

keystone/Alessandro della Valle: Muss er gehen? Nationalrat Christoph Mörgeli am Montag, 17. September beim Verlassen des Parlamentgebäudes während der Herbstsession.

Muss er gehen? Nationalrat Christoph Mörgeli am Montag, 17. September beim Verlassen des Parlamentgebäudes während der Herbstsession. (Bild: keystone/Alessandro della Valle)

Am Montag noch zeigte sich SVP-Nationalrat Christoph Mörgeli in einem «Tagesschau»-Interview «überrascht» über die Kritik an seiner Arbeit am medizinhistorischen Museum der Universität Zürich: Die Vorwürfe seien ihm neu. «Mörgeli muss alles aus der Presse erfahren», kritisierte überdies Mörgelis Anwalt Valentin Landmann gestern die aufgetauchten Vorwürfe über Mörgelis berufliche Leistungen als Konservator. Konkret lauten diese: Das Museum sei veraltet, fehlerhaft und tausende Objekte würden im Keller verstauben. (Hier finden Sie eine Zusammenfassung der bisherigen Ereignisse)

Ein «Rundschau»-Bericht (heute ab 20.55 Uhr auf SF1) wirft nun ein anderes Licht auf den Fall: Demnach erfuhr SVP-Nationalrat Christoph Mörgeli die Kritik an seiner Arbeit nicht vor wenigen Tagen aus der Zeitung, sondern bereits vor fast einem Jahr. Diese Darstellung stützt auch die Zürcher Regierungsrätin Regine Aeppli: «Es ist nicht ganz richtig, dass Herr Mörgeli die Kritik aus der Zeitung erfahren hat. Im November 2011 wurde er mit Kritik aus dem Bericht konfrontiert. Er konnte dazu Stellung nehmen.» Im Februar 2012 habe überdies eine ausserordentliche Mitarbeiterbeurteilung mit einem weiteren Gespräch zu kritischen Punkten stattgefunden.

«Bewährungsfrist» läuft dieser Tage ab

«Darauf ist eine Bewährungsfrist von sechs Monaten angesetzt worden und die läuft dieser Tage ab», betont Aeppli. Mörgeli habe im Februar 2012 überdies einen schriftlichen, kritischen Bericht erhalten, den die Universität von externen Fachleuten erstellen liess. Sie bedaure, dass der interne Bericht öffentlich geworden sei. Die Universität Zürich prüfe deshalb zurzeit, wegen Amtsgeheimnisverletzung eine Strafanzeige einzureichen.

Verliert SVP-Nationalrat Mörgeli nun also höchstwahrscheinlich seinen 80-Prozent-Job an der Universität? Aeppli verneint dies: «Diesen Freitag findet eine weitere, zweite ausserordentliche Mitarbeiterbeurteilung mit Herrn Mörgeli statt.» Am Mitarbeitergespräch mit Christoph Mörgeli dabei seien Universitäts-Rektor Andreas Fischer, Mörgelis Chef Flurin Condrau und ein Mitarbeiter des Personalbüros. Bildungsdirektorin Aeppli betont, dass erst die Beurteilung dieses zweiten Mitarbeitergesprächs konkrete Folgen haben werde – sie entscheide über Mörgelis Zukunft an der Universität Zürich. Und wenn diese Entscheidung negativ ausfällt? «Dann wird die Kündigung ausgesprochen und Christoph Mörgeli der Lohn weitere sechs Monate gezahlt.»

Mörgeli: «politische Gründe» für Mobbing

Christoph Mörgeli bestätigte inzwischen der «Rundschau», dass es im November 2011 zu einem Treffen mit dem Dekan und im Februar 2012 zu einer ungenügenden Beurteilung kam. Er stellt sich jedoch auf den Standpunkt, dass es am Freitag nicht zu einer Entlassung kommen darf. Er gehe davon aus, dass es bei einer negativen Personalbeurteilung erneut eine halbjährige Frist zur Zielerfüllung gebe.

Demgegenüber hält Christoph Mörgeli im Interview mit der «Rundschau» fest, er werde aus «politischen Gründen» von der Universität Zürich «weggemobbt»: «Ich rechne nie mit einer Entlassung, aber man weiss es nie.  Ich kämpfe, denn sonst heisst es: wer in der SVP ist, der wird von solchen Stellen entfernt.»

  • Rundschau zum Thema: Mittwoch, 19. September 2012, 20.55 Uhr, SF 1.

Bisher wurden keine Kommentare zu diesem Artikel von der Redaktion hervorgehoben.

  1. Mobbing ?

    von Alois Karl Hürlimann um 20.09.2012 um 11:14Uhr

    Eine Berufsarbeit umfasst ein bestimmtes Leistungsprofil. Dieses Leistungsprofil ist sowohl Voraussetzung der Anstellung als auch Evaluationsgrundlage der Leistungsüberprüfung, welche der Arbeitgeber unter Berücksichtigung gesetzlicher Vorschriften (im OR geregelt) von Zeit zu Zeit vornehmen kann (im Fall einer staatlichen Einrichtung im Interesse der Steuermittelverteilung vornehmen muss).

    Was Herrn Mörgelis Behauptung betrifft, er werde, weil er Exponent der SVP sei, aus seiner staatlichen Stelle weggemobbt, ist zu messen an seinem Anstellungsvertrag mit der Universität Zürich. Es ist durchaus nachvollziehbar, dass Herr Mörgeli seine eigentliche Berufsarbeit vernachlässigt, wenn man sieht, in wie vielen anderen "Geschäften" er sich öffentlich und am laufenden Band präsentiert - man denke an "Weltwoche", an sein Parlamentsmandat, wo er in der Aussenpolitischen Kommission und in der Kommission für Wissenschaft, Bildung und Kultur Einsitz hat und in
    der Immunitätskommission als Stellvertreter funktioniert. Dazu kommt seine zeitaufwändige Rolle innerhalb der SVP, die auf Wikipedia wie folgt umschrieben wird:
    "Neben seiner parlamentarischen Tätigkeit ist Christoph Mörgeli Vorstandsmitglied der rechtskonservativen AUNS und seit 2001 Chef der Programmkommission der SVP Zürich.
    In den Medien wird Christoph Mörgeli oft auch in der nationalen Partei eine Vordenkerrolle zugesprochen.[7][8] Öffentlich äussert er sich regelmässig in Kolumnen, unter anderem in der Weltwoche und in der Berner Zeitung.[9]"
    Bereits seit Jahren tritt Mörgeli zudem bei jeder sich ihm bietenden Gelegenheit - was nebenbei bemerkt auch wieder einen grossen Zeitaufwand erfodert - als Parteiredner und als TV-Star auf.

    Seine Stelle an der Universität Zürich ist, was deren Leistungsauftrag betrifft, unter anderem mit einer regelmässigen Lehr-Präsenz verbunden, die Mörgeli nach menschlichem Ermessen kaum wahrzunehmen in der Lage ist. Zudem ist es eine personenbezogene Stelle, das heisst, ihr Aufgabenbereich ist auf die Arbeitsleistung einer einzelnen Person ausgerichtet. Wenn Mörgeli den Aufgabenbereich dieser Stelle aus welchen Gründen auch immer (Krankheit ausgenommen) zeitweise oder ständig nicht erfüllen kann, ist niemand da, der dies stellvertretend für ihn erledigt.
    Das Lehrangebot und die Tätigkeiten im medizinhistorischen Museum
    der Universität werden, mit anderen Worten, einfach nicht erledigt.
    Und das nicht vorübergehend, sondern eben ständig.
    Mir scheint, dies ist aus der Sicht der Universität Zürich der Sachverhalt. Dass sie dafür pro Jahr ein Gehalt von über 100'000 SFr. bezahlen soll, ist nicht einsichtig.
    Sie möchte die Situation im Interesse des Lehrangebots und des Museums ändern, und dies nach über 10 Jahren, in denen Mörgeli zwar angestellt ist, aber seine Aufgaben nicht erfüllt hat. Meiner Ansicht nach sehr verständlich.
    Mobbing ?
    Wenn schon, hat sich Herr Mörgeli wohl selber gemobbt. Er hat seine Aufgabe nicht wahrgenommen, aber nichts dabei gefunden, dafür ein Gehalt aus der Staatskasse zu erhalten. So etwas fällt bei jemandem auf, der keine Gelegenheit auslässt, anderen Leistungsfeindschaft, Sozialschmarotzertum und dergleichen mehr in hetzerischem Diktus vorzuwerfen.
    Den Leim, auf dem er nun klebt, hat er selber ausgestrichen.
    Direktlink zum Kommentar

  2. Reiner Scheinjob

    von Angelo Rizzi um 20.09.2012 um 11:37Uhr

    Ich bin überzeugt, dass dieser Museumsjob für Mörgeli immer ein reiner Scheinjob war und ist. Wo kann man sich den besser "verstecken", als in einem staatlichen Museum, das eh nur wenige interessiert? Es hat zu lange gedauert, bis man gemerkt hat, dass sich dort ausser Mörgeli nichts mehr bewegt. Wenn Mörgeli dieses Museum zu einem Sauladen runtergewirtschaftet hat, dann muss er gehen. Sonst verliert die Uni Zürich ihr Gesicht.
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  3. Artenschutz ...

    von Daniel Lüscher um 20.09.2012 um 14:14Uhr

    Ich frage mich ob die Spezies "Mörgeli" auf der roten Liste steht, als gefährdete, vor dem aussterben bedrohte Art. Besteht für diese Art ein spezieller Schutz? Ich meine NEIN! Wenn Herr Mörgeli seine vertragliche Leistung an der Universität nicht erfüllen kann und will ist er dort ganz einfach fehl am Platz! Ein "Schein-Akademiker" in seinem Falle.
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Informationen zum Artikel

19.9.2012, 20:55 Uhr

Muss Mörgeli am Freitag gehen?

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Text:

  • 23.05.2013 um 16:59
    Die letzte Bastion der Basisdemokratie: Ein Basler Eigenbräu

    Zum 20. Geburtstag ihres «Permanenten Provisoriums» freuen sich die Mieter des Werkraums Warteck wieder auf bewegtere Zeiten.

  • 16.05.2013 um 16:55
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    Mit seinem Kultroman setzte F. Scott Fitzgerald den «Roaring Twenties» ein bis heute unvergessliches Denkmal – allerdings kein schmeichelhaftes.

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