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TagesWoche

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Di, 21.05.2013

Europa 

12.9.2012, 08:24 Uhr

Euro-Rettungsschirm in Deutschland mit Vorbehalten genehmigt

12.9.2012, 08:24 Uhr

Die Euro-Rettung bleibt auf Kurs: Das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe hat die Mitwirkung Deutschlands am Rettungsschirm ESM und am Fiskalpakt unter Auflagen gebilligt. Die Haftungsgrenze von 190 Mrd. Euro darf nur mit Zustimmung des Bundestages erhöht werden. Von sda

sda: Die Verfassungsrichter in Karlsruhe haben die Mitwirkung Deutschlands am Euro-Rettungsschirm gebilligt

Die Verfassungsrichter in Karlsruhe haben die Mitwirkung Deutschlands am Euro-Rettungsschirm gebilligt (Bild: sda)

Erst wenn dies völkerrechtlich sichergestellt sei, sei die Ratifizierung des Vertrags zum "Europäischen Stabilitätsmechanismus" (ESM) zulässig, sagte Gerichtspräsident Andreas Vosskuhle am Mittwoch in Karlsruhe.

Ausserdem dürfe die Schweigepflicht für alle ESM-Mitarbeiter nicht dazu führen, dass der Bundestag nicht ausreichend unterrichtet werde. Mehrere Gruppen von Klägern hatten Eilanträge gegen den permanenten Euro-Rettungsschirm und gegen den Fiskalpakt zur besseren Haushaltsdisziplin eingelegt.

Zu den Beschwerdeführern zählen der CSU-Bundestagsabgeordnete Politiker Peter Gauweiler, die ehemalige Justizministerin Herta Däubler-Gmelin und die Fraktion der Linken im Bundestag. Ausserdem haben sich rund 37'000 Bürger einer Beschwerde des Vereins "Mehr Demokratie" angeschlossen.

Die Kläger hatten kritisiert, dass Deutschland mit dem ESM unbegrenzte Haftungsrisiken für andere Euro-Länder eingehe und der Bundestag die Bundesfinanzen nicht länger kontrollieren könne. Dies wäre ein Verstoss gegen das Grundgesetz, weil die Haushaltsautonomie des Parlaments beschnitten wäre.

Eilantrag abgelehnt

Die angegriffenen Gesetze verletzten die Verfassung mit hoher Wahrscheinlichkeit nicht, sagte Vosskuhle. Das Gericht entscheide aber nicht über die Zweckmässigkeit und Sinnhaftigkeit des Rettungspaketes: "Das ist und bleibt Aufgabe der Politik."

Vosskuhle würdigte die Bestrebungen, "Massnahmen zur Bewältigung der Staatsschuldenkrise auf europäischer Ebene zu verrechtlichen und demokratisch rückanzubinden". Allerdings müsse beobachtet werden, "wie lange und wie weit dieses Bemühen letztlich trägt".

Der Antrag Gauweilers, den ESM so lange zu stoppen, bis die Europäische Zentralbank (EZB) ihren Beschluss über den Ankauf von Staatsanleihen rückgängig gemacht habe, wurde abgelehnt. Denn die wirtschaftlichen und politischen Folgen eines deutlich verzögerten Inkrafttretens der angegriffenen Gesetze seien "kaum verlässlich abschätzbar".

Letzte fehlende Zustimmung

Deutschland kann nun dem ESM unter Erklärung entsprechender völkerrechtlicher Vorbehalte beitreten. Als einziges der 17 Euro-Länder hat Deutschland den Vertrag noch nicht ratifiziert. Erst mit der Beteiligung des grössten Mitgliedsstaats kann der Rettungsschirm in Kraft treten.

Der neue Fonds soll den vorläufigen Schutzschirm EFSF ablösen. Deutschland haftet für 190 Mrd. der insgesamt 700 Mrd. Euro des ESM-Grundkapitals, mit denen die 500 Milliarden an Krediten abgesichert werden.

Die Finanzmärkte reagierten erleichtert auf das Urteil: Auch der Schweizer Aktienmarkt drehte unmittelbar nach Bekanntgabe des Urteils ins Plus.

Bisher wurden keine Kommentare zu diesem Artikel von der Redaktion hervorgehoben.

  1. Euro-Rettung

    von Maya Eldorado um 12.09.2012 um 20:03Uhr

    Ich bin ja gespannt, wie das herauskommt. Die Euromilliarden machen mich eh schon lange schwindlig - Tendenz zunehmend.

    Damals, als er eingeführt wurde, hatte ich genau deswegen Bedenken, weswegen sie seit einiger Zeit so herumknübeln. Das sind die grossen Unterschiede der Länder und der Versuch sie alle über den gleichen Leisten zu schlagen. Das schaffen wir doch nicht mal in der Schweiz. Das ist sehr weise mit unseren Ausgleichszahlungen. Daran sollten wir festhalten.
    Deshalb bin ich auch so dankbar, dass wir nicht beigetreten sind.
    Direktlink zum Kommentar

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12.9.2012, 08:24 Uhr

Euro-Rettungsschirm in Deutschland mit Vorbehalten genehmigt

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Text: sda

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