Hans-Jürgen Ringgenberg, Landrat und SVP-Vizepräsident
Es ist nicht einfach, mit einem Gegner eine Diskussion über die Zunahme der Einbruchsdiebstähle in unserer Region zu führen, der, wie seine Replik zeigt, nicht zur Kenntnis nehmen will, dass sich diese auf einem Rekordhoch bewegen. Täter sind in den meisten Fällen delinquierende Romas und Kriminaltouristen, was von leitenden Staatsanwälten in den vergangenen Tagen wiederholt öffentlich bestätigt wurde. Dass ein Richter in dieser Hinsicht Scheuklappen an hat und den aktuellen Tatsachen nicht ins Auge sehen will, stimmt mich als besorgter Bürger mehr als nachdenklich.
Die Theorie meines Gegners, wonach vor allem die Strafverfolgungsintensität und die damit zusammenhängende Entdeckungswahrscheinlichkeit einen Abschreckungsfaktor haben sollen, ist völlig daneben. Ganz im Gegenteil. Man zockt heute und lässt es locker darauf ankommen erwischt zu werden, da man ja fast sicher weiss, dass keine abschreckende Strafe folgen wird.
Staatsanwaltschaft und Sicherheitskräfte, die alles daran setzen, Diebe zu erwischen und dingfest zu machen, sind heute ob der laschen Aburteilungspraxis immer mehr frustriert. Der Schutz der Bevölkerung vor Dieben oder Diebesbanden, was die primäre Aufgabe des Staates sein sollte, scheint bei einigen Richtern nicht mehr im Vordergrund zu stehen. Vielmehr wird dem Schutz und der Integrität des Täters immer mehr Bedeutung beigemessen. Die von den Einbrüchen geschädigten und oft auch traumatisierten Personen scheinen nicht mehr von Interesse zu sein.
Alles in allem ist es sehr bedenklich, in welche Richtung wir in der Bekämpfung und Aburteilung von Einbruchsdelikten steuern. Ich kann deshalb nur hoffen, und bin mir auch sicher, dass sowohl die Gesellschaft als auch die Politik Gegensteuer geben wird und wieder zu Strafen, die das Wort auch verdienen, zurückfinden wird.
Nein
Christian Von Wartburg, Strafverteidiger und Grossratskandidat der SP
Ich habe die Voten meines Mitstreiters aufmerksam verfolgt und auch die Kommentare der Leser mit grossem Interesse zur Kenntnis genommen. Man mag es mir verzeihen, dass ich nachfolgend nicht auf alle in der Debatte angesprochenen Problemfelder und Themen, zu denen ich als langjähriger Strafverteidiger durchaus auch eine Meinung hätte, eingehe, aber ich möchte abschliessend vor allem noch einmal auf die konkrete Fragestellung der Debatte, ob ein höheres Strafmass für Einbrecher abschreckend wirkt, eingehen.
Zum einen ist und bleibt es unzulässig, das Gerichte harte Urteile gegen Einzelne aussprechen, um damit andere abzuschrecken. Dies da sich die Strafe stets am konkreten Delikt und an der individuellen Schuld des Einzelnen orientieren muss. Bereits aus diesem formellen Grund muss die Forderung, die hinter der Fragstellung steht, nämlich dass Einbrecher zur Abschreckung Dritter härter bestraft werden sollen, klar abgelehnt werden. Sie ist, zumindest auf Richterebene, gar nicht umsetzbar. Ein Gericht kann zwar im Einzelfall in Anwendung der gesetzlichen Strafzumessungskriterien durchaus eine hohe Strafe aussprechen. Nie jedoch darf ein Gericht eine hohe Strafe damit begründen, dass diese dergestalt ausgefallen sei, weil man damit andere potentielle Täter abschrecken wolle. Dieses Vorgehen hätte die Konsequenz, dass das begangene Verbrechen nicht mehr der Grund für die Strafe ist, sondern blosser Anlass zur Erreichung eines kriminalpolitischen Ziels. Dabei geht der in dem Normbruch bestehende Maßstab für die Strafhöhe komplett verloren und der Täter und die Tat werden zur Erreichung des gewünschten Ziels auf unzulässige Art und Weise instrumentalisiert.
Einzuräumen ist jedoch, dass es durchaus möglich wäre, dass der Gesetzgeber bei den beim Einbruch in Frage stehenden Tatbeständen Diebstahl, Hausfriedensbruch und Sachbeschädigung den Strafrahmen drastisch verschärft.
Damit bin ich beim zweiten Teil meiner Antwort.
Es ist keineswegs das Wunschdenken eines Strafverteidigers, sondern der aktuelle Stand der Wissenschaft, dass die These, dass hohe Strafen abschreckend wirken, empirisch, d.h. in einer gezielten, systematischen und nach streng wissenschaftlichen Kriterien durchgeführten Untersuchung, nie bestätigt werden konnte. Empirische Untersuchungen haben vielmehr ergeben, dass die Schwere einer drohenden Strafe für die Frage, ob jemand eine Straftat begeht oder nicht, keine Bedeutung zukommt. Lediglich der Entdeckungs- und Bestrafungswahrscheinlichkeit kommt eine geringe abschreckende Wirkung zu. Es macht deshalb keinen Sinn, ausgehend von einer überholten These härtere Strafen für Einbrecher zu fordern und zu hoffen, dass diese Massnahme - entgegen allen wissenschaftlichen Erkenntnissen - erfolgreich ist.
Jede Geiss schielt auf die saftigen Kräuter ännet dem Hag. Der "Kriminaltourismus" wird weder mit härteren Strafen noch mit stärkerer Grenzkontrolle verhindert, obwohl schon die Tagsatzungen vor 200 Jahren in das selbe Horn bliesen wie jetzt die SVP. Prof. Niggli stellt fest: Prävention kostet Geld UND Freiheit. Bloss wessen Freiheit? UNSERE.... ob die SVP das bedacht hat? Direktlink zum Kommentar
Natürlich geht es nicht an, dass das Strafmass nach Herkunft/Abstammung verschieden ausfällt. Logisch führen längere Freiheitsstrafen zu höheren Kosten und Engpässen. Dass milde Urteile die Resozialisierung fördern ist allerdings ebenso Wunschdenken. Darum gibt es nur eines: Die Schraube generell anziehen. Direktlink zum Kommentar
...und zwar nur schon deswegen, weil diese Täter fuer eine Weile aus dem Verkehr gezogen würden. Wer hingegen nach einem Einbruch mit ein paar "aufmunternden" Worten wieder in die Freiheit entlassen wir, kommt doch gern bald möglichst wieder zurück. Direktlink zum Kommentar
Der erste Satz in Herrn Ringgenbergs Ausführungen verdient genauere Beachtung:
"Selbstverständlich wirkt ein höheres Strafmass präventiv."
Diese Aussage scheint "logisch" zu sein. Aber man muss sie verifizieren.
Dazu kann beispielsweise ein Vergleich von Höchststrafe und Häufigkeit eines Delikts dienen. Weltweit vorhanden sind statistische Vergleiche über die Häufigkeit von Morden an Indviduen. Man beachte die folgende verlinkte kartografische Darstellung:
Interessant ist, dass dort, wo die Todesstrafe als Höchststrafe gilt und auch durchgeführt wird, weit höhere Mordraten (die Zahlen beziehen sich auf 100'000 Einwohner) nachgewiesen werden als in den "weichen" Staaten, die Mord mit Gefängnis bestrafen. Für das schwere Strafdelikt "Mord" gilt also die Aussage von Herrn Ringgenberg offensichtlich nicht.
Ein Vergleich von Strafmass und Straftatenhäufigkeit im Bereich von Diebstahl oder Raub ist kaum möglich, weil es diesbezüglich für Laien kaum qualifizierte globale Übersichten gibt.
Klar ist:
Wenn ich bestohlen werde, empfinde ich meinen Schaden als "schwer". Objektiv ist er das aber unter Umständen nicht. Der Verlust von Eigentum jeglicher Art verletzt den Bestohlenen, was aber nicht bedeutet, dass das Diebesgut deshalb besonders "wertvoll" oder gar "unersetzbar" ist. Die meisten Güter, welche gestohlen werden, sind schlicht ersetzbar. Natürlich hat der Bestohlene einen Schaden. Aber eben keinen "immerwährenden".
Ein persönliches Beispiel:
Während der über 30 Jahre meines Wohnens in Basel sind mir insgesamt drei Cannondale-Fahrräder (also durchaus teuere Velos) gestohlen worden, Räder, ich jedes Mal sorgfältig mit teuren Schlössern abgesichert hatte. Keines der Räder wurde wieder aufgefunden. Mein Schaden hielt sich dank einer Diebstahlversicherung in sehr engen Grenzen. Der Ärger allerdings war jedes Mal riesig.
Hätte ein höheres Strafmass diese drei Diebstähle verhindert? Sie fanden übrigens weit vor Schengen statt!
Schliesslich noch eine Bemerkung. Als Vorlauf dazu wieder eine Pressemeldung, welche im Springer-Edelbatt WELT im Frühjahr 2012 publiziert wurde:
Basel Landschaft und Basel sind wie Berlin "grenznah". Es gibt wohl einen Zusammenhang zwischen der Häufigkeit von Diebstählen und der geografischen Lage. Berlin liegt gerade mal 60 Kilometer von der polnischen Grenze entfernt. Dass es organisierten osteuropäischen Diebstahltourismus gibt, ist klar. (Frankfurt/Main hat den weitaus grössten Flughafen Deutschlands, was die Stadt quasi zu einer Grenzstadt macht).
Die Bundesländer Berlin und Brandenbrug haben daraus zusammen mit der Republik Polen Schlüsse gezogen, welche interessanterweise seit einiger Zeit vor allem beim Autodiebstahl durchaus Früchte tragen: Internationale polizeiliche Zusammenarbeit vor Ort (mit Patrouillen, welche aus Polizeibeamten beider Staaten bestehen) über die Grenzen hinweg.
(Aber so etwas passt natürlich der SVP gar nicht in den Kram!)
Ich denke, Prävention ist auf solcher Grundlage eine aussichtsreichere Grössenordnung als Strafmaßverschärfung. Wer den Dieb nicht fasst, kann sein Strafrecht schliesslich gar nicht anwenden!
Ich wurde, nach dem Einschluss über Mittag, durch das Geräusch von Schlüsseln und dem Aufsperren der Türen aus meinem Schlaf geholt. Noch leicht vor mich hindösend hörte ich, wie weit entfernt, undeutliche Worte. Bis ich die Stimme des Aufsehers klar vernahm:
"Resozialisieren? Was reden sie denn da von Resozialisierung? Das geht doch gar nicht. Wie auch? Denn die meisten hier, müssten doch überhaupt einmal sozialisiert werden." Ich lachte vor mich hin, war wieder im Alltag angelangt.
Denn der Mann, ein erfahrener "Praktiker", der sich aber den Leuten gegenüber immer korrekt verhielt, hatte, und hat meiner Meinung nach noch heute, recht.
Strafen, Strafen im Sinne von Vergeltung, Auge um Auge, Zahn um Zahn, für die immer noch alttestamentlich Denkenden, sind Unfug, wenn nicht gar bösartig.
Massnahmen im Sinne von Art. 61 StGB, also frühe, wenn nicht gar früheste sozialtherapeutische Interventionen, man könnte es auch Erstsozialisationen nennen wären da sicher sinnvoller.
Noch etwas: Apropos "Praktiker". Wir sehen uns bis heute ab und zu per Zufall irgendwo in der Stadt und wechseln ein paar Worte. Ich rede ihn immer noch mit "Herr soundso" an und er mich mit René - ohne mich jedoch im Laufe des Gesprächs zu "duzen". Ich finde das immer wieder - witzig.
Problematisch erscheint, dass das jetzige, in den 80er-Jahren entwickelte, nun aber seit wenigen Jahren geltende Strafrecht Strafarten vorsieht, die keine Antworten auf die nun aktuellen Herausforderungen mit Unmengen von ausländischen Tätern hat. Täter, die keinerlei Bezug zur Schwez haben! Es ist schlicht blauäugig, von Resozialisierung von straffälligen Roma, Nordafrikanern oder Georgiern in der Schweiz zu reden. Die Strafe und somit die Strafart muss von der bestraften Person auch als solche verstanden werden. Während der Schweizer Familienvater sich möglicherweise von einer (bedingten) Geldstrafe beeindrucken lässt, laufen solche Sanktionen bei den oben erwähnten Tätergruppierungen völlig ins Leere. Deshalb muss der Staat, will er eine nachhaltige Wirkung erzielen, auch Strafen aussprechen, die wirken. Es darf aber nicht das Ziel sein zu meinen, wir könnten oder müssten in der Schweiz Täter, die keinen Bezug zur Schweiz haben, resozialisieren. Und wenn jemand in die Schweiz einreist, nur um hier zu delinquieren, dann kann ihm nicht ernsthaft eine gute Prognose für sein künftiges Verhalten gestellt werden, weshalb - nach dem Schuldpinzip - entsprechend hohe Strafen auszusprechen und angemessene, wirkungsvolle Strafarten zu wählen sind. Und natürlich hat die Höhe der Strafe eine generalpräventive Wirkung. Man beachte dies nur im Alltag am Beispiel des Rotlichts. Weshalb hält praktisch kein Velofahrer mehr an einem Rotlicht, halten sich aber die Autofahrer (noch) daran? Ganz einfach, weil dem Autofahrer im Gegensatz zum Velofahrer eine empfindliche Busse, allenfalls der Entzug des Billetts droht. Direktlink zum Kommentar
StaatsanwältInnen und RichterInnen, die für empfindliche Freiheitsstrafen für „Kriminaltouristen“ besorgt sind, können des Beifalls von einer bestimmten Seite gewiss sein.
Sollte solcher Beifall nicht eher jenen zustehen, die zwar für eine rechtskonforme Bestrafung von Delinquenten sorgen, es aber ermöglichen, dass die Täter möglichst bald – mit einem Einreiseverbot - an die Grenze gestellt werden? Vielleicht geht es dann etwas weniger lang, bis die Täter wieder in der Schweiz auftauchen. Es ist aber sicher keine gute Lösung, mit teuren Gefängnisaufenthalten die Täter für einige Zeit aus dem Verkehr zu ziehen, um sie so am Begehen neuer Delikte zu hindern.
bei aller sympathie dafür, dass die frage thematisiert wird: hier werden die falschen leute befragt. weder die leserinnen und leser, noch die beiden politiker sind wirklich experten auf dem gebiet. das führt zu spekulativer weltbild-schaumschlägerei. ich zweifle daher, ob die frage wirklich in die 'wochendebatte' gehört. dabei gäbe es durchaus leute, die sich vertieft mit dem thema befasst haben und deren fundierte und differenzierte erkenntnisse auch für ein breiteres tawo-publikum interessant wäre (spontan fällt mir zb manuel eisner ein). aber die sitzen in der wissenschaft und nicht in der politik oder am community-stammtisch. Direktlink zum Kommentar
Jede Geiss schielt auf die saftigen Kräuter ännet dem Hag. Der "Kriminaltourismus" wird weder mit härteren Strafen noch mit stärkerer Grenzkontrolle verhindert, obwohl schon die Tagsatzungen vor 200 Jahren in das selbe Horn bliesen wie jetzt die SVP. Prof. Niggli stellt fest: Prävention kostet Geld UND Freiheit. Bloss wessen Freiheit? UNSERE.... ob die SVP das bedacht hat? Direktlink zum Kommentar
Natürlich geht es nicht an, dass das Strafmass nach Herkunft/Abstammung verschieden ausfällt. Logisch führen längere Freiheitsstrafen zu höheren Kosten und Engpässen. Dass milde Urteile die Resozialisierung fördern ist allerdings ebenso Wunschdenken. Darum gibt es nur eines: Die Schraube generell anziehen. Direktlink zum Kommentar
Nicht nur die Resozialisierung durch mildere, auch die Abschreckung durch härtere Strafen waren, sind und bleiben Wunschdenken. Wenn aber "Schraube anziehen" (ein Begriff, der übrigens vom Folterinstrument der Daumenschrauben stammt!) bedeutet, überall Videokameras installieren, Grenzkontrollen verstärken, Bewegungsfreiheiten einschränken,... dann geht unsere Freiheit vor die Hunde. Aufrüstung der Polizei (personell oder technisch) wurde stets durch Aufrüstung der kriminellen Gegenseite beantwortet, die Kriminalitätsrate hat es noch nie beeinflusst.
...und zwar nur schon deswegen, weil diese Täter fuer eine Weile aus dem Verkehr gezogen würden. Wer hingegen nach einem Einbruch mit ein paar "aufmunternden" Worten wieder in die Freiheit entlassen wir, kommt doch gern bald möglichst wieder zurück. Direktlink zum Kommentar
Der erste Satz in Herrn Ringgenbergs Ausführungen verdient genauere Beachtung:
"Selbstverständlich wirkt ein höheres Strafmass präventiv."
Diese Aussage scheint "logisch" zu sein. Aber man muss sie verifizieren.
Dazu kann beispielsweise ein Vergleich von Höchststrafe und Häufigkeit eines Delikts dienen. Weltweit vorhanden sind statistische Vergleiche über die Häufigkeit von Morden an Indviduen. Man beachte die folgende verlinkte kartografische Darstellung:
Interessant ist, dass dort, wo die Todesstrafe als Höchststrafe gilt und auch durchgeführt wird, weit höhere Mordraten (die Zahlen beziehen sich auf 100'000 Einwohner) nachgewiesen werden als in den "weichen" Staaten, die Mord mit Gefängnis bestrafen. Für das schwere Strafdelikt "Mord" gilt also die Aussage von Herrn Ringgenberg offensichtlich nicht.
Ein Vergleich von Strafmass und Straftatenhäufigkeit im Bereich von Diebstahl oder Raub ist kaum möglich, weil es diesbezüglich für Laien kaum qualifizierte globale Übersichten gibt.
Klar ist:
Wenn ich bestohlen werde, empfinde ich meinen Schaden als "schwer". Objektiv ist er das aber unter Umständen nicht. Der Verlust von Eigentum jeglicher Art verletzt den Bestohlenen, was aber nicht bedeutet, dass das Diebesgut deshalb besonders "wertvoll" oder gar "unersetzbar" ist. Die meisten Güter, welche gestohlen werden, sind schlicht ersetzbar. Natürlich hat der Bestohlene einen Schaden. Aber eben keinen "immerwährenden".
Ein persönliches Beispiel:
Während der über 30 Jahre meines Wohnens in Basel sind mir insgesamt drei Cannondale-Fahrräder (also durchaus teuere Velos) gestohlen worden, Räder, ich jedes Mal sorgfältig mit teuren Schlössern abgesichert hatte. Keines der Räder wurde wieder aufgefunden. Mein Schaden hielt sich dank einer Diebstahlversicherung in sehr engen Grenzen. Der Ärger allerdings war jedes Mal riesig.
Hätte ein höheres Strafmass diese drei Diebstähle verhindert? Sie fanden übrigens weit vor Schengen statt!
Schliesslich noch eine Bemerkung. Als Vorlauf dazu wieder eine Pressemeldung, welche im Springer-Edelbatt WELT im Frühjahr 2012 publiziert wurde:
Basel Landschaft und Basel sind wie Berlin "grenznah". Es gibt wohl einen Zusammenhang zwischen der Häufigkeit von Diebstählen und der geografischen Lage. Berlin liegt gerade mal 60 Kilometer von der polnischen Grenze entfernt. Dass es organisierten osteuropäischen Diebstahltourismus gibt, ist klar. (Frankfurt/Main hat den weitaus grössten Flughafen Deutschlands, was die Stadt quasi zu einer Grenzstadt macht).
Die Bundesländer Berlin und Brandenbrug haben daraus zusammen mit der Republik Polen Schlüsse gezogen, welche interessanterweise seit einiger Zeit vor allem beim Autodiebstahl durchaus Früchte tragen: Internationale polizeiliche Zusammenarbeit vor Ort (mit Patrouillen, welche aus Polizeibeamten beider Staaten bestehen) über die Grenzen hinweg.
(Aber so etwas passt natürlich der SVP gar nicht in den Kram!)
Ich denke, Prävention ist auf solcher Grundlage eine aussichtsreichere Grössenordnung als Strafmaßverschärfung. Wer den Dieb nicht fasst, kann sein Strafrecht schliesslich gar nicht anwenden!
Ich wurde, nach dem Einschluss über Mittag, durch das Geräusch von Schlüsseln und dem Aufsperren der Türen aus meinem Schlaf geholt. Noch leicht vor mich hindösend hörte ich, wie weit entfernt, undeutliche Worte. Bis ich die Stimme des Aufsehers klar vernahm:
"Resozialisieren? Was reden sie denn da von Resozialisierung? Das geht doch gar nicht. Wie auch? Denn die meisten hier, müssten doch überhaupt einmal sozialisiert werden." Ich lachte vor mich hin, war wieder im Alltag angelangt.
Denn der Mann, ein erfahrener "Praktiker", der sich aber den Leuten gegenüber immer korrekt verhielt, hatte, und hat meiner Meinung nach noch heute, recht.
Strafen, Strafen im Sinne von Vergeltung, Auge um Auge, Zahn um Zahn, für die immer noch alttestamentlich Denkenden, sind Unfug, wenn nicht gar bösartig.
Massnahmen im Sinne von Art. 61 StGB, also frühe, wenn nicht gar früheste sozialtherapeutische Interventionen, man könnte es auch Erstsozialisationen nennen wären da sicher sinnvoller.
Noch etwas: Apropos "Praktiker". Wir sehen uns bis heute ab und zu per Zufall irgendwo in der Stadt und wechseln ein paar Worte. Ich rede ihn immer noch mit "Herr soundso" an und er mich mit René - ohne mich jedoch im Laufe des Gesprächs zu "duzen". Ich finde das immer wieder - witzig.
Problematisch erscheint, dass das jetzige, in den 80er-Jahren entwickelte, nun aber seit wenigen Jahren geltende Strafrecht Strafarten vorsieht, die keine Antworten auf die nun aktuellen Herausforderungen mit Unmengen von ausländischen Tätern hat. Täter, die keinerlei Bezug zur Schwez haben! Es ist schlicht blauäugig, von Resozialisierung von straffälligen Roma, Nordafrikanern oder Georgiern in der Schweiz zu reden. Die Strafe und somit die Strafart muss von der bestraften Person auch als solche verstanden werden. Während der Schweizer Familienvater sich möglicherweise von einer (bedingten) Geldstrafe beeindrucken lässt, laufen solche Sanktionen bei den oben erwähnten Tätergruppierungen völlig ins Leere. Deshalb muss der Staat, will er eine nachhaltige Wirkung erzielen, auch Strafen aussprechen, die wirken. Es darf aber nicht das Ziel sein zu meinen, wir könnten oder müssten in der Schweiz Täter, die keinen Bezug zur Schweiz haben, resozialisieren. Und wenn jemand in die Schweiz einreist, nur um hier zu delinquieren, dann kann ihm nicht ernsthaft eine gute Prognose für sein künftiges Verhalten gestellt werden, weshalb - nach dem Schuldpinzip - entsprechend hohe Strafen auszusprechen und angemessene, wirkungsvolle Strafarten zu wählen sind. Und natürlich hat die Höhe der Strafe eine generalpräventive Wirkung. Man beachte dies nur im Alltag am Beispiel des Rotlichts. Weshalb hält praktisch kein Velofahrer mehr an einem Rotlicht, halten sich aber die Autofahrer (noch) daran? Ganz einfach, weil dem Autofahrer im Gegensatz zum Velofahrer eine empfindliche Busse, allenfalls der Entzug des Billetts droht. Direktlink zum Kommentar
StaatsanwältInnen und RichterInnen, die für empfindliche Freiheitsstrafen für „Kriminaltouristen“ besorgt sind, können des Beifalls von einer bestimmten Seite gewiss sein.
Sollte solcher Beifall nicht eher jenen zustehen, die zwar für eine rechtskonforme Bestrafung von Delinquenten sorgen, es aber ermöglichen, dass die Täter möglichst bald – mit einem Einreiseverbot - an die Grenze gestellt werden? Vielleicht geht es dann etwas weniger lang, bis die Täter wieder in der Schweiz auftauchen. Es ist aber sicher keine gute Lösung, mit teuren Gefängnisaufenthalten die Täter für einige Zeit aus dem Verkehr zu ziehen, um sie so am Begehen neuer Delikte zu hindern.
Ich kenne da jemanden und das schon seit Jahren, wenn nicht seit Jahrzehnten. Doch keineswegs auf Grund seiner ehemaligen "beruflichen Tätigkeit", nein, sondern eher wegen meiner früheren "Hausiererei".
Gerade letzten Donnerstag haben wir uns wieder einmal getroffen und zusammen zu Mittag gegessen.
„Albanien im Schatten der Balkankrise“
«Pack die Zukunft» (Kape të ardhmen), so heisst das Wiedereingliederungsprogramm für 16- bis 30-jährige aus der Schweiz weggewiesene Albaner, das Patrice de Mestral 1999 in Albanien persönlich initiierte. Jungen Albanern soll in ihrer Heimat eine wirtschaftliche Perspektive eröffnet und so ein Teufelskreis durchbrochen werden. Viele von ihnen sind wegen illegalem Aufenthalt in der Schweiz und Handel mit harten Drogen zu «Wiederholungstätern» geworden. Ihnen soll im eigenen Land eine Möglichkeit geschaffen werden, wieder Tritt zu fassen. In den letzten drei Jahren wurden mit grossem Erfolg berufspraktische Ausbildungen in 17 Dörfern und Städten durchgeführt; mehr als 350 in der Schweiz kriminell Gewordene und Zurückgeschaffte konnten bis heute eine Lehre beginnen. Künftig sollen auch ganze Kleinunternehmungen aufgebaut und gefördert werden.
Ins Leben gerufen hat diese sehr bemerkenswerten Projekte der gebürtige Zürcher Dr. Patrice de Mestral. Er studierte Nationalökonomie und Theologie und war von 1965 bis 1979 theologischer Studienleiter des Evangelischen Studien- und Tagungszentrums Boldern in Männedorf. Von 1979 bis 1998 baute er eine Arbeit mit kirchlichen Grenzgängern für beide Landeskirchen in Zürich auf. Gleichzeitig war er Gefängnis-Seelsorger, u.a. in Polizeigefängnissen, wo er auch in der Ausbildung der Polizeiaspiranten arbeitete. Nach seiner Pensionierung machte Herr de Mestral eine Rekognostizierungsreise nach Albanien und baute gegen zunächst viele Widerstände eine Anlauf- und Beratungsstelle auf. Daraus entwickelten sich die oben beschriebenen Projekte, die heute von HEKS und der DEZA unterstützt werden.
Einmal mehr liegen keine klaren, unwiderlegbaren Fakten vor. Der Laie kann daher die Kriminalität niemals objektiv einordnen.
Daher kann ich höchstens mitteilen, was ich so aus dem hohlen Bauch heraus als angemessen finde, und werde halt dem Vertreter einer anderen Meinung unterstellen, dass er nicht informiert sei oder gar lüge.
Dummerweise hat uns der Häuptling der SVP nun seit Jahren vorgelebt und eingebläut, dass die Lüge zum legitimen Werkzeug der Politik gehören darf.
Dann sollte sich Herr Ringgenberg nicht mehr wundern, dass man den Kampagnen der SVP mit reflexartiger Skepsis begegnet. Direktlink zum Kommentar
ännet dem Hag
von Venanz Nobel am 7.09.2012 um 12:22UhrJede Geiss schielt auf die saftigen Kräuter ännet dem Hag. Der "Kriminaltourismus" wird weder mit härteren Strafen noch mit stärkerer Grenzkontrolle verhindert, obwohl schon die Tagsatzungen vor 200 Jahren in das selbe Horn bliesen wie jetzt die SVP. Prof. Niggli stellt fest: Prävention kostet Geld UND Freiheit. Bloss wessen Freiheit? UNSERE.... ob die SVP das bedacht hat?
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Teilweise Recht
von Jürg Schmid am 7.09.2012 um 13:26UhrNatürlich geht es nicht an, dass das Strafmass nach Herkunft/Abstammung verschieden ausfällt. Logisch führen längere Freiheitsstrafen zu höheren Kosten und Engpässen. Dass milde Urteile die Resozialisierung fördern ist allerdings ebenso Wunschdenken. Darum gibt es nur eines: Die Schraube generell anziehen.
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Selbstverstaendlich wirken Strafen praeventiv!
von Hp Weibel am 7.09.2012 um 16:22Uhr...und zwar nur schon deswegen, weil diese Täter fuer eine Weile aus dem Verkehr gezogen würden. Wer hingegen nach einem Einbruch mit ein paar "aufmunternden" Worten wieder in die Freiheit entlassen wir, kommt doch gern bald möglichst wieder zurück.
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Strafmaß und Prävention
von Alois Karl Hürlimann am 7.09.2012 um 19:17UhrDer erste Satz in Herrn Ringgenbergs Ausführungen verdient genauere Beachtung:
"Selbstverständlich wirkt ein höheres Strafmass präventiv."
Diese Aussage scheint "logisch" zu sein. Aber man muss sie verifizieren.
Dazu kann beispielsweise ein Vergleich von Höchststrafe und Häufigkeit eines Delikts dienen. Weltweit vorhanden sind statistische Vergleiche über die Häufigkeit von Morden an Indviduen. Man beachte die folgende verlinkte kartografische Darstellung:
jorgenmodin.net/index_html/archive/2007/11/25/karta---mordstatistik-i-vrlden-sverige-ligger-hgt
Interessant ist, dass dort, wo die Todesstrafe als Höchststrafe gilt und auch durchgeführt wird, weit höhere Mordraten (die Zahlen beziehen sich auf 100'000 Einwohner) nachgewiesen werden als in den "weichen" Staaten, die Mord mit Gefängnis bestrafen. Für das schwere Strafdelikt "Mord" gilt also die Aussage von Herrn Ringgenberg offensichtlich nicht.
Ein Vergleich von Strafmass und Straftatenhäufigkeit im Bereich von Diebstahl oder Raub ist kaum möglich, weil es diesbezüglich für Laien kaum qualifizierte globale Übersichten gibt.
Klar ist:
Wenn ich bestohlen werde, empfinde ich meinen Schaden als "schwer". Objektiv ist er das aber unter Umständen nicht. Der Verlust von Eigentum jeglicher Art verletzt den Bestohlenen, was aber nicht bedeutet, dass das Diebesgut deshalb besonders "wertvoll" oder gar "unersetzbar" ist. Die meisten Güter, welche gestohlen werden, sind schlicht ersetzbar. Natürlich hat der Bestohlene einen Schaden. Aber eben keinen "immerwährenden".
Ein persönliches Beispiel:
Während der über 30 Jahre meines Wohnens in Basel sind mir insgesamt drei Cannondale-Fahrräder (also durchaus teuere Velos) gestohlen worden, Räder, ich jedes Mal sorgfältig mit teuren Schlössern abgesichert hatte. Keines der Räder wurde wieder aufgefunden. Mein Schaden hielt sich dank einer Diebstahlversicherung in sehr engen Grenzen. Der Ärger allerdings war jedes Mal riesig.
Hätte ein höheres Strafmass diese drei Diebstähle verhindert? Sie fanden übrigens weit vor Schengen statt!
Schliesslich noch eine Bemerkung. Als Vorlauf dazu wieder eine Pressemeldung, welche im Springer-Edelbatt WELT im Frühjahr 2012 publiziert wurde:
www.welt.de/newsticker/dpa_nt/infoline_nt/brennpunkte_nt/article106299083/Alle-vier-Minuten-ein-Einbruch.html
Basel Landschaft und Basel sind wie Berlin "grenznah". Es gibt wohl einen Zusammenhang zwischen der Häufigkeit von Diebstählen und der geografischen Lage. Berlin liegt gerade mal 60 Kilometer von der polnischen Grenze entfernt. Dass es organisierten osteuropäischen Diebstahltourismus gibt, ist klar. (Frankfurt/Main hat den weitaus grössten Flughafen Deutschlands, was die Stadt quasi zu einer Grenzstadt macht).
Die Bundesländer Berlin und Brandenbrug haben daraus zusammen mit der Republik Polen Schlüsse gezogen, welche interessanterweise seit einiger Zeit vor allem beim Autodiebstahl durchaus Früchte tragen: Internationale polizeiliche Zusammenarbeit vor Ort (mit Patrouillen, welche aus Polizeibeamten beider Staaten bestehen) über die Grenzen hinweg.
(Aber so etwas passt natürlich der SVP gar nicht in den Kram!)
Ich denke, Prävention ist auf solcher Grundlage eine aussichtsreichere Grössenordnung als Strafmaßverschärfung. Wer den Dieb nicht fasst, kann sein Strafrecht schliesslich gar nicht anwenden!
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Zur Aussage, dass sich härtere Strafen auf die Resozialisierung junger Täter negativ auswirken.
von René Reinhard am 8.09.2012 um 09:10UhrIch wurde, nach dem Einschluss über Mittag, durch das Geräusch von Schlüsseln und dem Aufsperren der Türen aus meinem Schlaf geholt. Noch leicht vor mich hindösend hörte ich, wie weit entfernt, undeutliche Worte. Bis ich die Stimme des Aufsehers klar vernahm:
"Resozialisieren? Was reden sie denn da von Resozialisierung? Das geht doch gar nicht. Wie auch? Denn die meisten hier, müssten doch überhaupt einmal sozialisiert werden." Ich lachte vor mich hin, war wieder im Alltag angelangt.
Denn der Mann, ein erfahrener "Praktiker", der sich aber den Leuten gegenüber immer korrekt verhielt, hatte, und hat meiner Meinung nach noch heute, recht.
Strafen, Strafen im Sinne von Vergeltung, Auge um Auge, Zahn um Zahn, für die immer noch alttestamentlich Denkenden, sind Unfug, wenn nicht gar bösartig.
Massnahmen im Sinne von Art. 61 StGB, also frühe, wenn nicht gar früheste sozialtherapeutische Interventionen, man könnte es auch Erstsozialisationen nennen wären da sicher sinnvoller.
Noch etwas: Apropos "Praktiker". Wir sehen uns bis heute ab und zu per Zufall irgendwo in der Stadt und wechseln ein paar Worte. Ich rede ihn immer noch mit "Herr soundso" an und er mich mit René - ohne mich jedoch im Laufe des Gesprächs zu "duzen". Ich finde das immer wieder - witzig.
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Resozialisierung von straffälligen Roma in der Schweiz?
von ViceVersa1970 am 8.09.2012 um 12:40UhrProblematisch erscheint, dass das jetzige, in den 80er-Jahren entwickelte, nun aber seit wenigen Jahren geltende Strafrecht Strafarten vorsieht, die keine Antworten auf die nun aktuellen Herausforderungen mit Unmengen von ausländischen Tätern hat. Täter, die keinerlei Bezug zur Schwez haben! Es ist schlicht blauäugig, von Resozialisierung von straffälligen Roma, Nordafrikanern oder Georgiern in der Schweiz zu reden. Die Strafe und somit die Strafart muss von der bestraften Person auch als solche verstanden werden. Während der Schweizer Familienvater sich möglicherweise von einer (bedingten) Geldstrafe beeindrucken lässt, laufen solche Sanktionen bei den oben erwähnten Tätergruppierungen völlig ins Leere. Deshalb muss der Staat, will er eine nachhaltige Wirkung erzielen, auch Strafen aussprechen, die wirken. Es darf aber nicht das Ziel sein zu meinen, wir könnten oder müssten in der Schweiz Täter, die keinen Bezug zur Schweiz haben, resozialisieren. Und wenn jemand in die Schweiz einreist, nur um hier zu delinquieren, dann kann ihm nicht ernsthaft eine gute Prognose für sein künftiges Verhalten gestellt werden, weshalb - nach dem Schuldpinzip - entsprechend hohe Strafen auszusprechen und angemessene, wirkungsvolle Strafarten zu wählen sind. Und natürlich hat die Höhe der Strafe eine generalpräventive Wirkung. Man beachte dies nur im Alltag am Beispiel des Rotlichts. Weshalb hält praktisch kein Velofahrer mehr an einem Rotlicht, halten sich aber die Autofahrer (noch) daran? Ganz einfach, weil dem Autofahrer im Gegensatz zum Velofahrer eine empfindliche Busse, allenfalls der Entzug des Billetts droht.
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Auch eine Kostenfrage!
von Urs Engler am 8.09.2012 um 16:07UhrStaatsanwältInnen und RichterInnen, die für empfindliche Freiheitsstrafen für „Kriminaltouristen“ besorgt sind, können des Beifalls von einer bestimmten Seite gewiss sein.
Sollte solcher Beifall nicht eher jenen zustehen, die zwar für eine rechtskonforme Bestrafung von Delinquenten sorgen, es aber ermöglichen, dass die Täter möglichst bald – mit einem Einreiseverbot - an die Grenze gestellt werden? Vielleicht geht es dann etwas weniger lang, bis die Täter wieder in der Schweiz auftauchen. Es ist aber sicher keine gute Lösung, mit teuren Gefängnisaufenthalten die Täter für einige Zeit aus dem Verkehr zu ziehen, um sie so am Begehen neuer Delikte zu hindern.
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richtige frage, falsche experten.
von louis pinagot am 10.09.2012 um 13:32Uhrbei aller sympathie dafür, dass die frage thematisiert wird: hier werden die falschen leute befragt. weder die leserinnen und leser, noch die beiden politiker sind wirklich experten auf dem gebiet. das führt zu spekulativer weltbild-schaumschlägerei. ich zweifle daher, ob die frage wirklich in die 'wochendebatte' gehört. dabei gäbe es durchaus leute, die sich vertieft mit dem thema befasst haben und deren fundierte und differenzierte erkenntnisse auch für ein breiteres tawo-publikum interessant wäre (spontan fällt mir zb manuel eisner ein). aber die sitzen in der wissenschaft und nicht in der politik oder am community-stammtisch.
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ännet dem Hag
von Venanz Nobel um 7.09.2012 um 12:22UhrJede Geiss schielt auf die saftigen Kräuter ännet dem Hag. Der "Kriminaltourismus" wird weder mit härteren Strafen noch mit stärkerer Grenzkontrolle verhindert, obwohl schon die Tagsatzungen vor 200 Jahren in das selbe Horn bliesen wie jetzt die SVP. Prof. Niggli stellt fest: Prävention kostet Geld UND Freiheit. Bloss wessen Freiheit? UNSERE.... ob die SVP das bedacht hat?
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Teilweise Recht
von Jürg Schmid um 7.09.2012 um 13:26UhrNatürlich geht es nicht an, dass das Strafmass nach Herkunft/Abstammung verschieden ausfällt. Logisch führen längere Freiheitsstrafen zu höheren Kosten und Engpässen. Dass milde Urteile die Resozialisierung fördern ist allerdings ebenso Wunschdenken. Darum gibt es nur eines: Die Schraube generell anziehen.
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es gibt viele Wunschdenken.
von Venanz Nobel um 7.09.2012 um 13:44UhrNicht nur die Resozialisierung durch mildere, auch die Abschreckung durch härtere Strafen waren, sind und bleiben Wunschdenken. Wenn aber "Schraube anziehen" (ein Begriff, der übrigens vom Folterinstrument der Daumenschrauben stammt!) bedeutet, überall Videokameras installieren, Grenzkontrollen verstärken, Bewegungsfreiheiten einschränken,... dann geht unsere Freiheit vor die Hunde. Aufrüstung der Polizei (personell oder technisch) wurde stets durch Aufrüstung der kriminellen Gegenseite beantwortet, die Kriminalitätsrate hat es noch nie beeinflusst.
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Selbstverstaendlich wirken Strafen praeventiv!
von Hp Weibel um 7.09.2012 um 16:22Uhr...und zwar nur schon deswegen, weil diese Täter fuer eine Weile aus dem Verkehr gezogen würden. Wer hingegen nach einem Einbruch mit ein paar "aufmunternden" Worten wieder in die Freiheit entlassen wir, kommt doch gern bald möglichst wieder zurück.
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Strafmaß und Prävention
von Alois Karl Hürlimann um 7.09.2012 um 19:17UhrDer erste Satz in Herrn Ringgenbergs Ausführungen verdient genauere Beachtung:
"Selbstverständlich wirkt ein höheres Strafmass präventiv."
Diese Aussage scheint "logisch" zu sein. Aber man muss sie verifizieren.
Dazu kann beispielsweise ein Vergleich von Höchststrafe und Häufigkeit eines Delikts dienen. Weltweit vorhanden sind statistische Vergleiche über die Häufigkeit von Morden an Indviduen. Man beachte die folgende verlinkte kartografische Darstellung:
jorgenmodin.net/index_html/archive/2007/11/25/karta---mordstatistik-i-vrlden-sverige-ligger-hgt
Interessant ist, dass dort, wo die Todesstrafe als Höchststrafe gilt und auch durchgeführt wird, weit höhere Mordraten (die Zahlen beziehen sich auf 100'000 Einwohner) nachgewiesen werden als in den "weichen" Staaten, die Mord mit Gefängnis bestrafen. Für das schwere Strafdelikt "Mord" gilt also die Aussage von Herrn Ringgenberg offensichtlich nicht.
Ein Vergleich von Strafmass und Straftatenhäufigkeit im Bereich von Diebstahl oder Raub ist kaum möglich, weil es diesbezüglich für Laien kaum qualifizierte globale Übersichten gibt.
Klar ist:
Wenn ich bestohlen werde, empfinde ich meinen Schaden als "schwer". Objektiv ist er das aber unter Umständen nicht. Der Verlust von Eigentum jeglicher Art verletzt den Bestohlenen, was aber nicht bedeutet, dass das Diebesgut deshalb besonders "wertvoll" oder gar "unersetzbar" ist. Die meisten Güter, welche gestohlen werden, sind schlicht ersetzbar. Natürlich hat der Bestohlene einen Schaden. Aber eben keinen "immerwährenden".
Ein persönliches Beispiel:
Während der über 30 Jahre meines Wohnens in Basel sind mir insgesamt drei Cannondale-Fahrräder (also durchaus teuere Velos) gestohlen worden, Räder, ich jedes Mal sorgfältig mit teuren Schlössern abgesichert hatte. Keines der Räder wurde wieder aufgefunden. Mein Schaden hielt sich dank einer Diebstahlversicherung in sehr engen Grenzen. Der Ärger allerdings war jedes Mal riesig.
Hätte ein höheres Strafmass diese drei Diebstähle verhindert? Sie fanden übrigens weit vor Schengen statt!
Schliesslich noch eine Bemerkung. Als Vorlauf dazu wieder eine Pressemeldung, welche im Springer-Edelbatt WELT im Frühjahr 2012 publiziert wurde:
www.welt.de/newsticker/dpa_nt/infoline_nt/brennpunkte_nt/article106299083/Alle-vier-Minuten-ein-Einbruch.html
Basel Landschaft und Basel sind wie Berlin "grenznah". Es gibt wohl einen Zusammenhang zwischen der Häufigkeit von Diebstählen und der geografischen Lage. Berlin liegt gerade mal 60 Kilometer von der polnischen Grenze entfernt. Dass es organisierten osteuropäischen Diebstahltourismus gibt, ist klar. (Frankfurt/Main hat den weitaus grössten Flughafen Deutschlands, was die Stadt quasi zu einer Grenzstadt macht).
Die Bundesländer Berlin und Brandenbrug haben daraus zusammen mit der Republik Polen Schlüsse gezogen, welche interessanterweise seit einiger Zeit vor allem beim Autodiebstahl durchaus Früchte tragen: Internationale polizeiliche Zusammenarbeit vor Ort (mit Patrouillen, welche aus Polizeibeamten beider Staaten bestehen) über die Grenzen hinweg.
(Aber so etwas passt natürlich der SVP gar nicht in den Kram!)
Ich denke, Prävention ist auf solcher Grundlage eine aussichtsreichere Grössenordnung als Strafmaßverschärfung. Wer den Dieb nicht fasst, kann sein Strafrecht schliesslich gar nicht anwenden!
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Zur Aussage, dass sich härtere Strafen auf die Resozialisierung junger Täter negativ auswirken.
von René Reinhard um 8.09.2012 um 09:10UhrIch wurde, nach dem Einschluss über Mittag, durch das Geräusch von Schlüsseln und dem Aufsperren der Türen aus meinem Schlaf geholt. Noch leicht vor mich hindösend hörte ich, wie weit entfernt, undeutliche Worte. Bis ich die Stimme des Aufsehers klar vernahm:
"Resozialisieren? Was reden sie denn da von Resozialisierung? Das geht doch gar nicht. Wie auch? Denn die meisten hier, müssten doch überhaupt einmal sozialisiert werden." Ich lachte vor mich hin, war wieder im Alltag angelangt.
Denn der Mann, ein erfahrener "Praktiker", der sich aber den Leuten gegenüber immer korrekt verhielt, hatte, und hat meiner Meinung nach noch heute, recht.
Strafen, Strafen im Sinne von Vergeltung, Auge um Auge, Zahn um Zahn, für die immer noch alttestamentlich Denkenden, sind Unfug, wenn nicht gar bösartig.
Massnahmen im Sinne von Art. 61 StGB, also frühe, wenn nicht gar früheste sozialtherapeutische Interventionen, man könnte es auch Erstsozialisationen nennen wären da sicher sinnvoller.
Noch etwas: Apropos "Praktiker". Wir sehen uns bis heute ab und zu per Zufall irgendwo in der Stadt und wechseln ein paar Worte. Ich rede ihn immer noch mit "Herr soundso" an und er mich mit René - ohne mich jedoch im Laufe des Gesprächs zu "duzen". Ich finde das immer wieder - witzig.
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Resozialisierung von straffälligen Roma in der Schweiz?
von ViceVersa1970 um 8.09.2012 um 12:40UhrProblematisch erscheint, dass das jetzige, in den 80er-Jahren entwickelte, nun aber seit wenigen Jahren geltende Strafrecht Strafarten vorsieht, die keine Antworten auf die nun aktuellen Herausforderungen mit Unmengen von ausländischen Tätern hat. Täter, die keinerlei Bezug zur Schwez haben! Es ist schlicht blauäugig, von Resozialisierung von straffälligen Roma, Nordafrikanern oder Georgiern in der Schweiz zu reden. Die Strafe und somit die Strafart muss von der bestraften Person auch als solche verstanden werden. Während der Schweizer Familienvater sich möglicherweise von einer (bedingten) Geldstrafe beeindrucken lässt, laufen solche Sanktionen bei den oben erwähnten Tätergruppierungen völlig ins Leere. Deshalb muss der Staat, will er eine nachhaltige Wirkung erzielen, auch Strafen aussprechen, die wirken. Es darf aber nicht das Ziel sein zu meinen, wir könnten oder müssten in der Schweiz Täter, die keinen Bezug zur Schweiz haben, resozialisieren. Und wenn jemand in die Schweiz einreist, nur um hier zu delinquieren, dann kann ihm nicht ernsthaft eine gute Prognose für sein künftiges Verhalten gestellt werden, weshalb - nach dem Schuldpinzip - entsprechend hohe Strafen auszusprechen und angemessene, wirkungsvolle Strafarten zu wählen sind. Und natürlich hat die Höhe der Strafe eine generalpräventive Wirkung. Man beachte dies nur im Alltag am Beispiel des Rotlichts. Weshalb hält praktisch kein Velofahrer mehr an einem Rotlicht, halten sich aber die Autofahrer (noch) daran? Ganz einfach, weil dem Autofahrer im Gegensatz zum Velofahrer eine empfindliche Busse, allenfalls der Entzug des Billetts droht.
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Auch eine Kostenfrage!
von Urs Engler um 8.09.2012 um 16:07UhrStaatsanwältInnen und RichterInnen, die für empfindliche Freiheitsstrafen für „Kriminaltouristen“ besorgt sind, können des Beifalls von einer bestimmten Seite gewiss sein.
Sollte solcher Beifall nicht eher jenen zustehen, die zwar für eine rechtskonforme Bestrafung von Delinquenten sorgen, es aber ermöglichen, dass die Täter möglichst bald – mit einem Einreiseverbot - an die Grenze gestellt werden? Vielleicht geht es dann etwas weniger lang, bis die Täter wieder in der Schweiz auftauchen. Es ist aber sicher keine gute Lösung, mit teuren Gefängnisaufenthalten die Täter für einige Zeit aus dem Verkehr zu ziehen, um sie so am Begehen neuer Delikte zu hindern.
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Bei diesem Thema, halt schon wieder ich. Schmeisst mich raus, wenn's zuviel wird.
von René Reinhard um 8.09.2012 um 19:53UhrIch kenne da jemanden und das schon seit Jahren, wenn nicht seit Jahrzehnten. Doch keineswegs auf Grund seiner ehemaligen "beruflichen Tätigkeit", nein, sondern eher wegen meiner früheren "Hausiererei".
Gerade letzten Donnerstag haben wir uns wieder einmal getroffen und zusammen zu Mittag gegessen.
„Albanien im Schatten der Balkankrise“
«Pack die Zukunft» (Kape të ardhmen), so heisst das Wiedereingliederungsprogramm für 16- bis 30-jährige aus der Schweiz weggewiesene Albaner, das Patrice de Mestral 1999 in Albanien persönlich initiierte. Jungen Albanern soll in ihrer Heimat eine wirtschaftliche Perspektive eröffnet und so ein Teufelskreis durchbrochen werden. Viele von ihnen sind wegen illegalem Aufenthalt in der Schweiz und Handel mit harten Drogen zu «Wiederholungstätern» geworden. Ihnen soll im eigenen Land eine Möglichkeit geschaffen werden, wieder Tritt zu fassen. In den letzten drei Jahren wurden mit grossem Erfolg berufspraktische Ausbildungen in 17 Dörfern und Städten durchgeführt; mehr als 350 in der Schweiz kriminell Gewordene und Zurückgeschaffte konnten bis heute eine Lehre beginnen. Künftig sollen auch ganze Kleinunternehmungen aufgebaut und gefördert werden.
Ins Leben gerufen hat diese sehr bemerkenswerten Projekte der gebürtige Zürcher Dr. Patrice de Mestral. Er studierte Nationalökonomie und Theologie und war von 1965 bis 1979 theologischer Studienleiter des Evangelischen Studien- und Tagungszentrums Boldern in Männedorf. Von 1979 bis 1998 baute er eine Arbeit mit kirchlichen Grenzgängern für beide Landeskirchen in Zürich auf. Gleichzeitig war er Gefängnis-Seelsorger, u.a. in Polizeigefängnissen, wo er auch in der Ausbildung der Polizeiaspiranten arbeitete. Nach seiner Pensionierung machte Herr de Mestral eine Rekognostizierungsreise nach Albanien und baute gegen zunächst viele Widerstände eine Anlauf- und Beratungsstelle auf. Daraus entwickelten sich die oben beschriebenen Projekte, die heute von HEKS und der DEZA unterstützt werden.
Dies ist für mich sinnvolle und konkrete "Prävention"!
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Faktenarme Diskussion im Politnebel
von H J Martens um 9.09.2012 um 20:15UhrEinmal mehr liegen keine klaren, unwiderlegbaren Fakten vor. Der Laie kann daher die Kriminalität niemals objektiv einordnen.
Daher kann ich höchstens mitteilen, was ich so aus dem hohlen Bauch heraus als angemessen finde, und werde halt dem Vertreter einer anderen Meinung unterstellen, dass er nicht informiert sei oder gar lüge.
Dummerweise hat uns der Häuptling der SVP nun seit Jahren vorgelebt und eingebläut, dass die Lüge zum legitimen Werkzeug der Politik gehören darf.
Dann sollte sich Herr Ringgenberg nicht mehr wundern, dass man den Kampagnen der SVP mit reflexartiger Skepsis begegnet.
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