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TagesWoche

Tages Woche

Sa, 25.05.2013

Fluglärmstreit 

2.7.2012, 19:26 Uhr

Pilot und SVP-Nationalrat Hurter: «Das ist der richtige Weg»

2.7.2012, 19:26 Uhr

SVP-Nationalrat Thomas Hurter ist der einzige aktive Pilot im Schweizer Parlament. Im Interview mit der TagesWoche sagt er, warum er den ausgearbeiteten Vertrag im Fluglärmstreit mit Deutschland unterstützen wird. Von Niklaus Ramseyer

KEYSTONE/Lukas Lehmann: Thomas Hurter, SVP-Nationalrat und Pilot: «Der Vertrag gibt uns Rechtssicherheit» (Archivbild)

Thomas Hurter, SVP-Nationalrat und Pilot: «Der Vertrag gibt uns Rechtssicherheit» (Archivbild) (Bild: KEYSTONE/Lukas Lehmann)

TagesWoche: Herr Hurter, sie sind der einzige aktive Pilot im Parlament. Was sagen Sie zum neuen Fluglärmvertrag mit Deutschland?

Thomas Hurter: Der vorliegende Vertrag bringt uns Rechts- und Planungssicherheit. Das ist das Positive. Beide Seiten mussten etwas nachgeben.

Es soll keine oberen Limiten mehr geben bei den Bewegungszahlen. Dafür feste Ruhezeiten. Ist das ein Vorteil für die Schweiz?

Am Morgen werden wir eine halbe Stunde mehr haben. Und das ist wirtschaftlich sehr wichtig, das bring uns sehr viel. Am Abend bringt es hingegen gewisse Einschränkungen. Aber das ist halt so, bei Verhandlungen, da herrscht ein Geben und Nehmen. Wir werden in der Schweiz intern diskutieren müssen, wie wir den Lärm am Abend verteilen. Aber da werden wir einen Weg finden.

Wenn es um die Fliegerei geht, hört das Parlament auf Sie als Pilot. Werden sie den Vertrag unterstützen?

Wenn der Vertrag so unterschreiben wird, wie er jetzt vorliegt, werde ich ihn unterstützen und mich dafür einsetzen. Ich finde, was jetzt ausgehandelt wurde, ist der richtige Weg.

Das Parlament hat im März 2003 einen ähnlichen Vertrag mutwillig abgelehnt. Ist der neue Vertrag jetzt besser?

Er ist insofern besser, als er keine fixen Zahlen mehr enthält. Dass nur noch die Zeiten fixiert sind, nicht aber die Zahl der Bewegungen, ist ein Fortschritt. Damit lässt er Raum für technologische Entwicklungen. Darum finde ich ihn besser.

  1. Man sollte sich da nicht zu sicher fühlen!

    von Alois Karl Hürlimann am 3.07.2012 um 10:13Uhr

    Ein "Geben und Nehmen". Diese Betrachtungsweise könnte unter Umständen in die Irre führen, weil die Rechtslage in Deutschland in Sachen Fluglärm bedeutend konsequenter durchgesetzt wird als offensichtlich in der Schweiz. Da geht es vor den Verwaltungsgerichten der Länder und vor dem Bundesverwaltungsgericht in Leipzig um konkrete Dezibel, um konkrete Tages- respektive Nachtzeiten und um die Anzahl An- und Abflüge, welche genau fixiert werden. Zwar kennt Deutschland bundesweit keine Referendumsabstimmungsmöglichkeit, zahlreiche Bundesländer aber kennen solcherlei sehr wohl, wie gerade kürzlich die Pistenerweiterungsplaner des Münchener Flughafens erleben mussten, als die Münchener eine dritte Start-Landebahn schlicht abgelehnt haben.

    Naürlich gilt im Verkehr zwischen Staaten - auch in Luftverkehrsabkommen - dass Völkerrecht vor Landesrecht steht. Die Schweiz allerdings, allen voran die SVP, tut seit Jahren so, dass "man" sich um diese Rechtsbestimmung wegen der "direkten Demokratie" gar nicht kümmern müsse.

    Ich würde mich als Flughafenbetreiber in Zürich darauf einstellen, dass bezüglich der Lärmschutzbestimmungen in der deutschen Nachbarschaft noch lange keine "Ruhe" einkehren wird. Was im übrigen sehr verständlich ist, wenn man diesbezüglich in den Aargau oder an die Goldküste schaut!
    Direktlink zum Kommentar

  1. Man sollte sich da nicht zu sicher fühlen!

    von Alois Karl Hürlimann um 3.07.2012 um 10:13Uhr

    Ein "Geben und Nehmen". Diese Betrachtungsweise könnte unter Umständen in die Irre führen, weil die Rechtslage in Deutschland in Sachen Fluglärm bedeutend konsequenter durchgesetzt wird als offensichtlich in der Schweiz. Da geht es vor den Verwaltungsgerichten der Länder und vor dem Bundesverwaltungsgericht in Leipzig um konkrete Dezibel, um konkrete Tages- respektive Nachtzeiten und um die Anzahl An- und Abflüge, welche genau fixiert werden. Zwar kennt Deutschland bundesweit keine Referendumsabstimmungsmöglichkeit, zahlreiche Bundesländer aber kennen solcherlei sehr wohl, wie gerade kürzlich die Pistenerweiterungsplaner des Münchener Flughafens erleben mussten, als die Münchener eine dritte Start-Landebahn schlicht abgelehnt haben.

    Naürlich gilt im Verkehr zwischen Staaten - auch in Luftverkehrsabkommen - dass Völkerrecht vor Landesrecht steht. Die Schweiz allerdings, allen voran die SVP, tut seit Jahren so, dass "man" sich um diese Rechtsbestimmung wegen der "direkten Demokratie" gar nicht kümmern müsse.

    Ich würde mich als Flughafenbetreiber in Zürich darauf einstellen, dass bezüglich der Lärmschutzbestimmungen in der deutschen Nachbarschaft noch lange keine "Ruhe" einkehren wird. Was im übrigen sehr verständlich ist, wenn man diesbezüglich in den Aargau oder an die Goldküste schaut!
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Informationen zum Artikel

2.7.2012, 19:26 Uhr

Pilot und SVP-Nationalrat Hurter: «Das ist der richtige Weg»

Text

Text: Niklaus Ramseyer

  • 21.05.2013 um 10:32
    Burkhalter in der Bredouille

    Der freisinnige Schweizer Aussenminister Didier Burkhalter entpuppt sich immer mehr als zwar williger aber konfliktscheuer und schwacher Bundesrat. In Sachen EU drohen ihm weitere böse Schlappen.

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