Open

eingeloggt als
Ausloggen


An Redaktion schreiben

  • Erlaubte Dateiformate: Bilder (jpg, png, gif) Dokumente (pdf)

eingeloggt als
Ausloggen


Mein Kommentar

Registrierung

Mit Ihrem Benutzerkonto können Sie Ihr Abo verwalten, Artikel kommentieren und mit anderen Leserinnen und Lesern in Kontakt treten.

Das Benutzerkonto ist kostenlos und kann jederzeit wieder gelöscht werden.

Bitte geben Sie Ihre E-Mail Adresse ein. Wir werden diese unter keinen Umständen an Dritte weitergeben.

Fast fertig...

Wir haben Ihnen eine E-Mail geschickt.

Bitte prüfen Sie Ihren Posteingang und aktivieren Sie Ihr Benutzerkonto, indem Sie auf den Link in der E-Mail klicken.

Sollten Sie die E-Mail innert 10 Minuten nicht erhalten haben, kontrollieren Sie, ob die E-Mail möglicherweise im Spam-Filter hängen geblieben ist. Ist die E-Mail auch dort nicht aufzufinden, schreiben Sie uns an anmelden@tageswoche.ch und wir kümmern uns darum.

Wir freuen uns, Sie in wenigen Minuten in unserer Community begrüssen zu dürfen.

Passwort wiederherstellen

TagesWoche

Tages Woche

Sa, 25.05.2013

Fortpflanzungsmedizin 

28.6.2012, 09:52 Uhr

Bundesrat will Vorschriften zur künstlichen Befruchtung lockern

28.6.2012, 09:52 Uhr

Künftig soll es bei der künstlichen Befruchtung erlaubt sein, Embryonen vor der Einpflanzung auf schwere Erbkrankheiten zu untersuchen. Der Bundesrat will die heute verbotene Präimplantationsdiagnostik unter strengen Auflagen zulassen. Von sda

sda: Eine Medizinerin zeigt befruchtete Eizellen (Symbolbild)

Eine Medizinerin zeigt befruchtete Eizellen (Symbolbild) (Bild: sda)

Das Thema sei äusserst sensibel, sagte Gesundheitsminister Alain Berset am Donnerstag vor den Medien in Bern. Die Frage nach den Grenzen sei unumgänglich, sie müsse politisch und gesellschaftlich diskutiert werden.

Nach dem Willen des Bundesrates sollen Embryonen künftig auf schwere Erbkrankheiten wie die Mukoviszidose und die spinale Muskelatrophie untersucht werden dürfen. Paare, bei welchen wegen ihrer genetischen Veranlagung die Gefahr besteht, dass ihr Kind von einer solchen Erbkrankheit betroffen sein könnte, dürften den Embryo also vor der Einpflanzung untersuchen lassen.

Nicht für Down-Syndrom

Alle anderen Anwendungsmöglichkeiten sollen verboten bleiben. So soll es auch künftig nicht erlaubt sein, Embryonen auf Trisomie 21 (Down-Syndrom) zu testen. In der Pränataldiagnostik - der Untersuchung des Embryos im Mutterleib - ist dies erlaubt, die Diagnose führt mitunter zu einer Abtreibung.

Berset räumte ein, dass dies nicht unproblematisch sei. Er rief aber in Erinnerung, dass die heutige Situation mit dem gänzlichen Verbot der Präimplantationsdiagnostik noch grössere Widersprüche berge, da auch schwere Erbkrankheiten erst im Mutterleib diagnostiziert werden dürften.

Nicht für Spender-Geschwister

Verboten bleiben soll die Präimplantationsdiagnostik auch für die Auswahl so genannter Retter-Babys. Es darf also nicht abgeklärt werden, ob ein Embryo geeignet wäre, später für ein krankes Geschwister Organe oder Gewebe zu spenden. Das Bundesamt für Gesundheit rechnet damit, dass mit den neuen Regeln jährlich zwischen 50 und 100 Untersuchungen an Embryonen ausserhalb des Mutterleibs durchgeführt würden.

Der Bundesrat sei sich bewusst, dass in der Fortpflanzungsmedizin stets das Risiko der Eugenik bestehe, also der Auswahl gewünschter Eigenschaften, beteuerte Berset. Aus diesem Grund wolle er strenge Rahmenbedingungen. Ein Screenig - eine breit angelegte Suche nach genetischen Risiken - komme für ihn nicht in Frage.

Neu acht Embryonen

Zulassen will der Bundesrat aber, dass Eltern, die auf die künstliche Befruchtung zurückgreifen, pro Behandlungszyklus neu acht Embryonen in vitro entwickeln lassen dürfen. Derzeit ist die Zahl auf drei beschränkt ("Dreier-Regel").

Damit will der Bundesrat ermöglichen, dass erblich vorbelastete Paare im Rahmen der Fortpflanzungsmedizin die gleichen Chancen auf einen übertragbaren Embryo erhalten wie unbelastete Paare. Generell aufheben will der Bundesrat das Verbot, Embryonen aufzubewahren, um sie allenfalls später einzupflanzen. Dadurch werde auch die Zahl von Mehrlingsschwangerschaften gesenkt, die mit Risiken für Mutter und Kinder verbunden seien, sagte Berset.

Bisher wurden keine Kommentare zu diesem Artikel von der Redaktion hervorgehoben.

Kommentieren

Informationen zum Artikel

28.6.2012, 09:52 Uhr

Bundesrat will Vorschriften zur künstlichen Befruchtung lockern

Text

Text: sda

Aktuell

sda: Soll - solange sicher - am Netz bleiben: AKW Gösgen (Archiv)

Atomausstieg 

AKW erhalten längere Gnadenfrist von CVP

Die CVP-EVP-Bundeshausfraktion ist dagegen, die Laufzeiten der Schweizer Atomkraftwerke zu beschränken. Sie lehnt eine Motion der Umweltkommission des Nationalrates ab, mit der die Kommission eine Regelung für eine befristete Laufzeit von fünfzig Jahren fordert. Von sda. Weiterlesen

sda: KKJPD-Präsident Hans-Juerg Kaeser:

Asylwesen 

Kantone unterstützen die Revision

Die Kantone stehen hinter der Revision des Asylgesetzes, über die am 9. Juni abgestimmt wird. Damit würden die Verfahren beschleunigt und die Kantone entlastet. Die Änderungen, die seit Anfang Jahr in Kraft sind, erhöhten zudem die Glaubwürdigkeit des Asylsystems. Von sda. Weiterlesen