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TagesWoche

Tages Woche

Do, 17.05.2012

Protest gegen Handelsabkommen 

9.2.2012, 11:37 Uhr

Die Akte Acta

9.2.2012, 11:37 Uhr

In Osteuropa gehen die Menschen zu Tausenden gegen das multilaterale Anti-Fälschungs-Abkommen Acta auf die Strasse. In der Schweiz soll das Handelsabkommen noch in diesem Jahr ratifiziert werden und auch hier regt sich Widerstand: Für Samstag sind Demonstrationen in Zürich und in Genf angekündigt. Wogegen eigentlich? Von Philipp Loser

Keystone: Gegen Acta auf die Strasse: In ganz Europa (Bild: Schweden) wird gegen das Acta-Abkommen demonstriert. Am Samstag auch in der Schweiz.

Gegen Acta auf die Strasse: In ganz Europa (Bild: Schweden) wird gegen das Acta-Abkommen demonstriert. Am Samstag auch in der Schweiz. (Bild: Keystone)

In Polen, in Tschechien, in Lettland und in der Slowakei hat der Protest gegen Acta, das Anti-Counterfeiting Trade Agreement, bereits genützt. Die Regierungen der vier osteuropäischen Länder verzichten vorerst auf eine Ratifizierung des Abkommens. Zuerst sollen Experten die Auswirkungen von Acta auf die Bürgerinnen und Bürger untersuchen.

Kritiker des Abkommens glauben diese Auswirkungen bereits zu kennen. Auf ungezählten Websites, via Facebook und Twitter wird nichts weniger prophezeit als das Ende des Internets in seiner heutigen Form. Acta, ursprünglich als multilaterales Abkommen gegen Produktefälschung lanciert, enthält auch eine Bestimmung über die Rechte an geistigem Eigentum im «digitalen Umfeld». Aus dem selbst für Beamtenverhältnisse äusserst schwammig formulierten Artikel 27 lesen Kritiker folgende Szenarien heraus: Die Möglichkeit von Internetsperren bei Nutzern, die verbotene Inhalte auf ihre Rechnern laden; die Haftung von Internet-Providern für die Inhalte ihrer Nutzer (und die damit verbundene Unmöglichkeit, überhaupt noch irgendetwas auf Twitter, Youtube oder Facebook zu posten), und die bewusste Filterung von Inhalten auf Seiten des Internets. «Zur Unfähigkeit der Massnahmen, ihr offensichtliches Ziel zu erreichen, gesellt sich eine enorme Gefahr für die freiheitliche Demokratie», resümiert die deutsche Piratenpartei in ihrem Positionspapier gegen Acta.

Keine Änderung

Initiiert wurde das Abkommen im Jahr 2008 von den USA und Japan. In insgesamt elf Verhandlungsrunden einigten sich die verhandelnden Länder (neben den beiden Initianten die EU und ihre Mitgliedsstaaten, Mexiko, Singapur, Südkorea, Marokko, Neuseeland, Australien, Kanada und die Schweiz) auf den heute vorliegenden Vertragstext.

Der Schweizer Chefunterhändler während den Verhandlungen war Mathias Schaeli, Leiter Internationale Handelsbeziehungen im Eidgenösisschen Institut für Geistiges Eigentum. Ihn erstaunt die Kritik an Acta, ihn erstaunt auch, dass für kommenden Samstag auch in der Schweiz zu Demonstrationen gegen den Vertrag aufgerufen wird. Sein Verhandlungsmandat bestand darin, mit Acta keine bestehenden Schweizer Gesetze zu verschärfen – und das sei ihm gelungen. Hauptzweck von Acta sei insbesondere die bessere Bekämpfung der kommerziell orientierten Fälschung und Piraterie und die engere internationale Zusammenarbeit mit den Partnerstaaten. «Im Bereich des Internets, der nur einen kleinen Teil des gesamten Vertrags ausmacht, wird es für den Schweizer Konsumenten keine Veränderung geben.» So sei das Herunterladen von urheberrechtlich geschützten Inhalten zum Privatgebrauch nach wie vor legal.

Im November 2011 kam der Bundesrat in einem Bericht zum Schluss, dass zwar jeder dritte Schweizer über 15 Jahren aus dem Internet kostenlos Musik, Filme und Spiele herunterlade. Gleichzeitig hielt der Bundesrat aber fest, dass der dadurch entstehende kulturelle Schaden gering sei, denn «das Geld, das die Internetnutzer beim kostenlosen Herunterladen sparten, gäben sie weiterhin für den Konsum im Unterhaltungsbereich aus», wie es NZZ Online zusammenfasste. Fazit: Die Schweiz verzichtete auf eine Verschärfung des Urheberrechtsgesetzes. «Und das ändert auch nicht mit der Teilnahme der Schweiz bei Acta», sagt Schaeli.

Derzeit laufen die verwaltungsinternen Vorbereitungsarbeiten im Hinblick auf eine Unterzeichnung des Vertrags. Anschliessend muss das Abkommen noch vom Parlament genehmigt werden – und zwar bis spätestens zum 1. Mai 2013. Der nun beginnende Prozess soll möglichst breit abgestützt sein; Schaeli kann sich beispielsweise eine öffentliche Vernehmlassung vorstellen. «Wir haben uns schon während den Verhandlungen bemüht, so transparent wie möglich zu informieren», sagt der Verhandlungsleiter und reagiert damit auf einen zweiten grossen Kritik-Punkt der Acta-Gegner: Der Vertrag sei hinter verschlossenen Türen und damit undemokratisch verhandelt worden.

«Schritt in die falsche Richtung»

In der Schweiz wird der Protest gegen Acta von der Piratenpartei organisiert. Deren Präsident Denis Simonet kritisiert zwar grundsätzlich die Verhandlungen, lobt Schaeli aber für seine Bemühungen, während des gesamten Prozesses wenigstens ein bisschen Licht ins Dunkle gebracht zu haben. Gleichzeitig bestätigt er, dass die Acta-Bestimmungen vorderhand keine Veränderungen im Schweizer Recht auslösen. Und dennoch wehrt sich Simonet mit aller Kraft gegen die Ratifizierung. Zwar seien die heiklen Richtlinien als «Kann-Bestimmungen» formuliert und damit nicht direkt bindend. Aber: «Sie sind ein Signal. Unterstützen wir diesen Vertrag, unterstützen wir auch die darin festgeschriebene Haltung.» Und diese Haltung laufe zwangsläufig darauf hinaus, das Internet und seine Inhalte möglichst flächendeckend zu kontrollieren.

Für die Frühlingssession plant Simonet ein Treffen mit verschiedenen NGOs und Parteien, um mögliche politische Schritte zu besprechen, die Option eines Referendums beispielsweise. Bereits am Samstag organisiert die Piratenpartei im Rahmen des europäischen Aktionstags gegen Acta eine Kundgebung auf dem Helvetiaplatz in Zürich. Hauptredner wird der Grüne Nationalrat Balthasar Glättli sein, der sich auch schon via Twitter kritisch zu Acta geäussert hat: «Mir geht es darum, ein Bewusstsein für das Abkommen zu schaffen», sagt Glättli der TagesWoche. Offene Fragen müssten geklärt, die verschiedenen Akteure miteinbezogen werden. «Ich will mithelfen, eine Entscheidungsgrundlage zu schaffen, um Acta politisch sauber beurteilen zu können.»

 

  • Links und Hintergrundinformationen sind auf der Rückseite dieses Artikels zu finden.
  1. Nationale Gesetze unberührt, internationale Plattformen schon

    von Konstantin Escher um 9.02.2012 um 13:17Uhr

    Erstmal danke, dass ihr dieses Thema aufgreift. Ob dies nun aufgrund meines Posts auf eurer Facebook-Pinnwand geschehen ist oder nicht, ist letztlich auch egal.

    Fragwürdig finde ich nur die Argumentation, dass sich die Gesetze für Schweizer nicht ändern. Das Internet ist kein abgegrenzter Raum, wo solch eine Aussage Sinn machen würde. Mit ACTA werden Personen, die ihre privaten Geburtstagsvideos auf YouTube laden, bei denen die Beatles im Hintergrund laufen, auf eine Stufe mit anderen Kriminellen gestellt. Es geht nicht um den Up- und Download von Kinofilmen und ganzen Diskografien, sondern um die unverhältnismässig Überwachung des persönlichen Verhaltens im Netz. ACTA verbietet es, den Text seines Lieblingsliedes zu posten, ja sogar ein Video, das der Künstler selbst auf seine Website stellt, auf Facebook oder sonstwo zu teilen.

    ACTA darf mit Recht als das Ende des kreativen Austauschs im Netz bezeichnet werden. Nationale Gesetze hin oder her.
    Direktlink zum Kommentar

  1. Nationale Gesetze unberührt, internationale Plattformen schon

    von Konstantin Escher um 9.02.2012 um 13:17Uhr

    Erstmal danke, dass ihr dieses Thema aufgreift. Ob dies nun aufgrund meines Posts auf eurer Facebook-Pinnwand geschehen ist oder nicht, ist letztlich auch egal.

    Fragwürdig finde ich nur die Argumentation, dass sich die Gesetze für Schweizer nicht ändern. Das Internet ist kein abgegrenzter Raum, wo solch eine Aussage Sinn machen würde. Mit ACTA werden Personen, die ihre privaten Geburtstagsvideos auf YouTube laden, bei denen die Beatles im Hintergrund laufen, auf eine Stufe mit anderen Kriminellen gestellt. Es geht nicht um den Up- und Download von Kinofilmen und ganzen Diskografien, sondern um die unverhältnismässig Überwachung des persönlichen Verhaltens im Netz. ACTA verbietet es, den Text seines Lieblingsliedes zu posten, ja sogar ein Video, das der Künstler selbst auf seine Website stellt, auf Facebook oder sonstwo zu teilen.

    ACTA darf mit Recht als das Ende des kreativen Austauschs im Netz bezeichnet werden. Nationale Gesetze hin oder her.
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  2. ACTA und wie die Realität dann aussieht

    von René Keller um 9.02.2012 um 16:44Uhr

    Hier ein kleines Müsterchen wie es einem mit ACTA ergehen könnte, wenn ich auch davon ausgehe, dass die Schweiz ihre Bürger nicht ausliefert:
    www.wsws.org/articles/2012/feb2012/intv-f07.shtml
    Direktlink zum Kommentar

  3. Acta kann Konsumentin weiterhin kriminalisieren

    von Friedrich Schaetti um 12.02.2012 um 05:17Uhr

    Nach über halbstündigem Studium des Vertragstextes (zugegeben: zu wenig), erhalte ich folgenden Eindruck: die Interessen der Rechteinhaber - im Allgemeinen finanzkräftiger Konzerne, die ihre Argumente gegenüber den Politikern auf allen Ebenen professionell kommunizieren können - werden verstärkt. Die Interessen der Konsumentinnen werden weniger stark gewichtet.
    Mich persönlich interessiert vor allem der Fall von gefälschter Kleidung oder anderer Ware. Wer ist eigentlich der oder die Geschädigte, wenn eine Touristin in den Ferien in Asien billige Turnschuhe kauft und für ihren Eigenbedarf in die Schweiz bringt?
    Die Frage ist: Weiss die Touristin, dass sie gefälschte Ware kauft? Wenn nein, dann wurde sie getäuscht und ist das eigentliche Opfer. Die Fälschung sah dem Original vielleicht täuschend ähnlich und hat auch mehr als nur 5 Dollar gekostet. Vermutlich glaubt sie, dass die Marke für gute Qualität steht und hat sie deshalb gekauft. Sie wurde Opfer einer Täuschung - durch den "bösen Chinesen" sozusagen. Denn es könnte gut sein, dass die Qualität der Ware geringer ist. Wenn sie am Schweizer Zoll kontrolliert wird, stellt man sie als Täterin dar und nimmt ihr die Turnschuhe noch weg. Sie wird zum zweiten Mal zum Opfer. In anderen Ländern kann sie sogar noch gebüsst werden. Die Konsumentin wird kriminalisiert.
    Häufiger ist wohl der Fall, dass sie wissentlich gefälschte Ware kaufte. Dann stellt sich die ganz entscheidende Frage: Hätte sie Originalware gekauft, wenn die Fälschung nicht zur Verfügung gestanden hätte? Wenn ja und nur wenn ja, dann ist dem Markeninhaber ein Schaden entstanden. Wenn nein, dann gibt es gar keinen Geschädigten. Vermutlich ist es dieser Konsumentin egal, welcher Markenname auf den Turnschuhen steht. Es ist in Asien nun 'mal einfach sehr häufig, dass der "Markenname" einem bekannten westlichen Markennamen entspricht oder wenigstens gleicht. Diese Konsumentin glaubt nicht unbedingt, dass diese Marke für eine hohe Qualität steht. Vielmehr ist sie überzeugt, dass das Preis-Leistungs-Verhältnis der Fälschung besser ist. Vermutlich hat sie mit dieser Beurteilung recht. Beim Original muss sie nämlich eine teure unnütze Werbeindustrie, erfolgsverwöhnte Aktionäre, eine ganze Juristenabteilung und Lobbyisten für das ACTA-Abkommen mitbezahlen. Für ihren rationalen, freien Entscheid wird sie aber wiederum kriminalisiert. Wie ist das genau mit der freien Wahl der Konsumentinnen?
    Und nun zurück zum ACTA-Abkommen und zum Artikel. Im Artikel ist von Kann-Formulierungen die Rede. Bei der Lektüre des Abkommens fällt auf, dass der Schutz der Konsumenten möglich ist (kann). Eine Vertragspartei KANN kleine Mengen von Waren ohne gewerblichen Charakter [...] ausnehmen. Also grundsätzlich einmal ist die Konsumentin kriminalisiert, allenfalls können Ausnahmen gemacht werden.
    Die Interessen der Rechteinhaber sind hingegen in bindender Form festgeschrieben. Da müssen sich die Touristin und der einfache Bürger schon fragen, ob sie ein solches Abkommen wollen...
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  4. Geistiges Eigentum, Marken und Co.

    von eldorado um 14.02.2012 um 01:54Uhr

    Am Beispiel Kleider:
    Wenn ich mir Kleider kaufe schaue ich auf die Qualität des Stoffes, was für Material verwendet wurde und die Verarbeitung. Dann schaue ich den Preis an, ob das Verhältnis stimmt. Der Rest interessiert mich nicht. Zu Markenkleidern bin ich auch schon gekommen - auf dem Flohmarkt oder im Brokki.

    Da ich gerne selber nähe, habe ich auch schon ein sehr billiges Stück gekauft mit einer guten Passform, aber billigem Material und/oder unmöglicher Farbe. Dann ging ich in einen Stoffladen und kaufte Stoff, der mir gefiel. Zuhause habe ich dann das Kleidungsstück den Nähten nach aufgeschnitten und als Schnittmuster gebraucht. Da stellt sich jetzt die Frage: Oder hab ich das etwa missbraucht als Schnittmuster? - Also Piraterie?......
    ********
    Ich sehe es ein, dass man geistiges Eigentum schützen will, hat man doch viel Zeit und Geld investiert (oder auch nicht), um zu einem guten Ergebnis zu kommen. Das möchte man wieder hereinholen. Dafür gibt es ja die Patente. Das ist ein irdisches Recht und muss auch geschützt werden.

    Nun eine etwas andere Sichtweise.
    Im Grunde genommen arbeiten wir, um Bedürfnisse unserer Mitmenschen zu befriedigen und unsere Mitmenschen arbeiten, um unsere Bedürfnisse zu befriedigen. Das ist ein Geben und Nehmen.
    Wenn nun jemand sagt: "Ich bin der Erste, der das gemacht hat. Das gehört mir!" Dann wird das aus dem allgemeinen Geben und Nehmen herausgerissen. Da aber jeder von Erlös den er von seiner Arbeit erwirtschaftet, lebt, ist das aus dieser Sicht verständlich und gerechtfertigt.
    Aus anderer Sichtweise ist es doch so, dass es Menschen mit ganz unterschiedlichen Begabungen gibt. Das sind Geschenke, die einem in die Wiege gelegt werden, um etwas für die Allgemeinheit zu tun.
    Nun gibt es auch einen geistigen Impuls, das heisst zwei. Aber dafür scheint sich noch kaum jemand zu interessieren, möglicherweise deshalb, weil dann die Möglichkeit der Bereicherung wegfällt.
    Der eine Impuls ist: Arbeit und Einkommen sollen getrennt werden.
    Der andere Impuls ist: Das bedingungslose Grundeinkommen.
    Ich will jetzt hier nicht auf diese beiden Impulse eingehen, weil es den Platz hier sprengt.
    Ein Beispiel will ich aber noch anbringen: Die Mitglieder einer Musikband können einfach viel Freude haben, wenn sich sehr viele Menschen für ihre Musik interessieren. Ihr Einkommen ist ja unabhänig davon gesichert, dass sie leben und weitermachen können.
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Informationen zum Artikel

9.2.2012, 11:37 Uhr

Die Akte Acta

Text

Text: Philipp Loser

  • 17.05.2012 um 08:58
    Benis Letzter

    Sie hatten die Wangen mit blauweissen Streifen bemalt, sie hatten lustige Hüte an, sie sangen selten, aber laut. Und sie verloren. Und wir? Wir feierten das fünfte Double in der Geschichte der FC Basel. Mit und dank dem Meister jeder Balkonfeier: Beni Huggel.

  • 11.05.2012 um 00:01
    Schwer beschäftigt

    Es darf gebüsst werden.

  • 11.05.2012 um 00:01
    Das Wettrüsten

    Der Kessel, mit dem die Zürcher Polizei Basler Fans stoppte, ist nur ein Vorgeschmack auf das neue Konkordat und den verschärften Umgang mit Besuchern von Sportanlässen. In Basel regt sich Widerstand dagegen.

  • 11.03.2012 um 11:40
    Sexistisch
    Zum Artikel: Es brennt ein Feuer

    Lieber Herr Kuno, ich habe in meiner Laufbahn in der Tat schon sexistische Texte geschrieben (wider besseres Wissens), dieser gehört aber nicht dazu. Wenn Sie den Text genau lesen, werden Sie merken, dass Frau Leutenegger das Gegenteil von lustfeindlic...

  • 08.02.2012 um 16:00
    Parteiblatt
    Zum Artikel: Dürrs Mandate stören die SP

    Lieber Herr Buschweiler, schade, enttäuschen wir Sie. Allerdings empfinde ich den Vorwurf ein "Parteiblatt" zu sein, als etwas hart. Im Text erhalten Baschi Dürr und Lukas Engelberger ja ausgiebig Raum, um die Vorwürfe zu entkräften. Herzlic...

  • 11.01.2012 um 16:27
    Widmer-Schlumpf
    Zum Artikel: All die Lügen

    Lieber Herr Zumbrunn, Eveline Widmer-Schlumpf hatte heute in der Tat keinen guten Auftritt. Der Unterschied zu den oben genannten Lügen ist meiner Meinung nach aber folgender: Sie hat an der Pressekonferenz eingeräumt, vom Mail gewusst zu haben und dan...

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