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TagesWoche

Tages Woche

Di, 21.05.2013

Schwarzarbeit 

25.5.2012, 00:01 Uhr

Besser leben im Schatten

25.5.2012, 00:01 Uhr

Erwischt werden nur wenige. Die Strafen für Schwarzarbeit sind ein Hohn. Dabei könnte der Staat Millionen holen, im Baselbiet gar das Loch in der Kasse stopfen. Von Matieu Klee

Dem Staat entgehen wegen Schwarzarbeit Millionen Franken. (Symbolbild)

Dem Staat entgehen wegen Schwarzarbeit Millionen Franken. (Symbolbild)

Zu dritt rücken die Polizisten aus. Ein Tipp brachte sie auf die Spur der fünf rumänischen Schwarzarbeiter: Ohne Arbeits- und Aufenthaltsbewilligung schuften sie auf einer Baustelle eines Einfamilienhauses im oberen Baselbiet. Der Bauherr ist Kadermitarbeiter in einem internationalen Konzern.

Die fünf Rumänen können sich nicht ausweisen, also fordern die Polizisten einen Transporter an. Die Nacht verbringen die Schwarzarbeiter in Untersuchungshaft. Am nächsten Morgen bringt ein Landsmann die Papiere. Zwei Inspektoren vom Kantonalen Amt für Industrie und Arbeit (Kiga) rücken aus, inklusive Dolmetscher. Die Einvernahme bestätigt: ein klarer Fall von Schwarzarbeit. Obwohl mehrere Dorfbewohner bezeugen könnten, dass deren Fahrzeug seit Tagen im Dorf gesehen wurde, werden sie nur wegen sechs Stunden Schwarzarbeit verurteilt.

Für den Einsatz von insgesamt fünf Polizisten, zwei Inspektoren, einem Dolmetscher und der Staatsanwaltschaft bezahlen die fünf je hundert Franken Urteilsgebühr und Verfahrens-kosten. Ihr Auftraggeber 673 Franken. Tatsächlich belief sich der Aufwand aufseiten des Staates auf mehr als das Doppelte, schätzt ein von der TagesWoche dokumentierter Experte.

Spitzenlohn von zehn Franken

Dazu kommt die eigentliche Busse für den Arbeitgeber der Schwarzarbeiter: tausend Franken. Insgesamt 1673 Franken kostet ihn sein Vergehen. Ein Klacks, geben sich doch rumänische Schwarzarbeiter meist mit einem Stundenlohn von unter zehn Franken zufrieden. Das ist für rumänische Verhältnisse immer noch ein Spitzenlohn.

Solch milde Strafen sind an der Tagesordnung. So verurteilte das Baselbieter Strafgericht kürzlich einen Gärtner, den Kontrolleure schon mehrfach überführen konnten, weil er Angestellte schwarz beschäftigt. Doch selbst er kam mit einer Strafe von 2700 Franken davon, dreissig Tagsätze à 90 Franken.

Dabei ist das Risiko, überhaupt erwischt zu werden, in den meisten Branchen minim. Selbst dann, wenn der Kanton Baselland im Vergleich zu anderen Kantonen einen «überdurchschnittlichen Ressourceneinsatz im Kampf gegen die Schwarzarbeit leistet», wie das Kantonale Amt für Industrie, Gewerbe und Arbeit in seiner Stellungnahme schreibt.

Überdurchschnittlich heisst 4,6 Voll­zeitstellen für Inspektoren. Zum Vergleich: Die Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD) schätzt das Volumen der Schwarzarbeit für die Schweiz auf 39 Milliarden Franken. Der österreichische Wirtschaftsprofessor Friedrich Schneider, einer der wenigen Forscher auf diesem Gebiet, geht von umgerechnet 450 000 Vollzeitstellen aus. Das entspricht gut zehn Prozent des Arbeitsmarktes.

Baselland könnte Loch stopfen

Eigentlich erstaunlich, dass trotz leerer Staatskassen im Baselbiet noch keiner auf die Idee kam, das Geld dort zu holen, wo es keinem ehrlichen Steuerzahler weh tut: bei der Schattenwirtschaft. Ganz anders im Kanton Zürich: Dort reichte der Zürcher SP-Kantonsrat Thomas Marthaler einen Vorstoss ein, weil er ausgerechnet hatte, dass die öffentliche Hand allein im Kanton Zürich 600 Millionen Franken mehr einnehmen könnte, wenn sie nur schon die Hälfte aller Fälle von Schwarzarbeit aufgedecken würde. Die dazu nötigen 400 Stellen für neue Inspektoren wären im Vergleich dazu mit 60 Millionen Franken geradezu billig. (Vorstoss und Antwort auf der Rückseite des Artikels)

In seiner Antwort zweifelt der Zürcher Regierungsrat an den Zahlen der OECD: Diese Studie werde oft zitiert. «Die darin genannten Zahlen sind jedoch keineswegs gesichert.» Flächendeckende Kontrollen stünden in keinem Verhältnis zum möglichen Nutzen, da mit «hohen Kosten und äusserst wenigen aufgedeckten Fällen zu rechnen ist». Mehr Kontrollen würden nur dazu führen, dass auch Branchen kontrolliert würden, die als unproblematisch gelten. «Dies hätte für die kontrollierten Unternehmen in diesen Branchen einen beachtlichen administrativen Mehraufwand zur Folge.»

Ohne Schwarzarbeit würde das Baselbiet schwarze Zahlen schreiben

Alles übertrieben? Die TagesWoche fragt einen, der täglich Schwarzarbeit-Kontrollen durchführt: Michel Rohrer, Geschäftsführer der Zentralen Arbeitsmarktkontrolle (ZAK). Diese von den Dachverbänden der Baselbieter Sozialpartner gegründete Organisation kontrolliert unter anderem im Auftrag des Kantons Baselland die Baubranche, letztes Jahr 258 Betriebe und 489 Personen wegen Verdachts auf Schwarzarbeit. «Bei jeder zweiten Kontrolle stos­sen wir auf Ungereimtheiten. Wir decken die ganze Palette von Fällen auf: von Arbeitern, die für einen Nachmittag beim Kollegen aushelfen, bis zu solchen, die schon seit Jahren von Schwarzarbeit leben», sagt Rohrer.

Er ist überzeugt, dass die Schätzungen von OECD und Professor Schneider der Realität nahe kommen und hat ausgerechnet, dass allein dem Kanton Baselland jährlich Steuern für über hundert Millionen Franken entgehen, Sozialabgaben nicht einmal eingerechnet. Mit diesem Geld liesse sich das Defizit des Kantons auf einen Schlag zum Verschwinden bringen. «Man darf das Phänomen Schwarzarbeit nicht unterschätzen», sagt Rohrer. Solange die Kantone nicht schärfer kontrollieren würden, der Gesetzgeber nicht härtere Strafen einführe, werde die Schwarzarbeit auch nicht abnehmen.

Davon ist auch Daniel Lampart überzeugt, Chefökonom des Schweizerischen Gewerkschaftsbundes. Milde Strafen und ein minimes Risiko, erwischt zu werden, führten dazu, dass viele in ihrem Gefühl noch bestärkt würden, Schwarzarbeit sei ein Kavaliersdelikt. «Das ist politisch so gewollt.» Er fordert schärfere Kontrollen und wirksamere Sanktionen: «Die Bussen müssen so hoch sein, dass sie wirklich abschrecken.»

500 Franken Busse für acht Jahre

Doch damit tun sich auch viele linke Politikerinnen und Politiker schwer. Dann kämen auch alle Sans-Papiers unter die Räder. Als Illegale können sie sich gar nicht legal anstellen lassen. Rigorose Kontrollen könnten zu tragischen menschlichen Schicksalen führen. Daniel Lampart plädiert deshalb für grosszügige Übergangslösungen.

Erst vor Kurzem befasste sich das Bundesgericht mit dem Fall einer Putzfrau. Diese arbeitete ohne Arbeits- und Aufenthaltsbewilligung für verschiedene Haushalte in Zürich, zahlte weder Steuern noch Sozialabgaben und verdiente in acht Jahren eine Viertelmillion Franken. Das oberste Gericht befand, die Zürcher hätten unrechtmässig ihr Bargeld beschlagnahmt. Verurteilt wurde die Putzfrau zu einer bedingten Geldstrafe von 900 Franken. Die eigentliche Busse beträgt 500 Franken.

  1. Schwarzarbeit, Besser leben im Schatten

    von Jürg Meyer Meyer am 25.05.2012 um 22:27Uhr

    Wer mit Schwarzarbeit um sein Überleben kämpft, darf nicht noch durch erhöhte Strafen belastet werden. Sonst verschärfen wir noch die Not, die für unzählige Menschen aus den globalen sozialen Gegensätzen hervorgeht. Wer aber Schwarzarbeit ausbeutet, sollte mindestens so sanktioniert werden, dass sich dies für ihn nicht mehr lohnt. Unter anderem müssen die öffentlichen Pflichten des Arbeitsrechts in diesem Sinne auch für Schwarzarbeitsverhältnisse ihre Gültigkeit haben. Gemäss Artikel 342 des Obligationenrechts werden die öffentlichen Pflichten der Arbeitsverhältnisse auch zu zivilrechtlichen Ansprüchen der Gegenpartei. Dies bedeutet in der Konsequenz, dass Schwarzarbeitnehmende gegenüber den Arbeitsgebenden so gestellt werden müssen wie ihre Berufskollegen/innen mit regulären Aufenthaltsbewilligungen. Die Arbeitgebenden sollten damit verpflichtet werden, die versäumten Beiträge an die obligatorischen Sozialversicherungen nachzubezahlen. Sie sollten auch gezwungen werden, nachträglich die Differenz zwischen den ausbezahlten Löhnen und den verbindlichen orts- und berufsüblichen Lohnansätzen ihren ungeregelten Arbeitnehmenden zukommen zu lassen. Dies muss vor allem dann seine Gültigkeit haben, wenn allgemeinverbindliche Gesamtarbeitsverträge oder Normalarbeitsverträge bestehen.
    Schwarzarbeitnehmende folgen einer Nachfrage, welche in der Volkswirtschaft tatsächlich besteht. Oft sind sie über viele Jahre ohne geregelten Aufenthalt in der Schweiz. Die im Artikel genannte Putzfrau in Zürich, welche über 8 Jahre hinweg 250 000 Franken verdiente, hatte einen Hungerlohn von jährlich 31 250 Franken. Aus solchen Verhältnissen, welche aus bestehenden Marktstrukturen hervorgehen, muss es legale Auswege in geregelte Arbeitsverhältnisse geben. Darum braucht es die Legalisierung von Sans-Papiers.
    Jürg Meyer

    Direktlink zum Kommentar

  2. Besser leben im Schatten

    von PWD am 28.05.2012 um 12:58Uhr

    Wir haben eine freie Marktwirtschaft, wo die Arbeitgeber tun und lassen können, was sie wollen. Entlassungen und Ausgrenzungen sind da an der Tagesordnung. Nicht nur ausländische Arbeitnehmer, sondern auch Schweizer Arbeitnehmer sind davon betroffen. Man nennt sie Ausgesteuerte. Die Arbeitgeber sind zu nichts verpflichtet.

    Mich wundert es nicht, dass sich der einte oder andere unterbezahlte Arbeitnehmer sich einen Zustupf verdient, damit er die hohen Lebenshaltungskosten im einen Land bewältigen kann. Zu hohen Mietzinsen, zu hohe Krankenkassenkosten, zu hohe Verkehrskosten (OeV) prägen unsere Ausgaben. Da ist der Staat gefordert mit Entlastung wie genaue Lebenshaltungskostenanrechnung in den Steuern, nicht mit Strafmassnahmen. In der Bundesverfassung existiert nur der Artikel 27 Wirtschaftsfreiheit, was mir zu wenig erscheint. Recht auf Arbeit ist nur ein Menschenrecht, alles andere wurde abgespeckt.

    www.admin.ch/ch/d/pore/vi/vis53t.html

    Direktlink zum Kommentar

  3. Und nun.......

    von Mägge am 28.05.2012 um 13:07Uhr

    schauen wir in welchen politischen Parteien diese Arbeitgeber sitzen, bzw. welche politische Parteien diese Arbeitgeber unterstützen.
    Fazit: Es passt mal wieder Alles zusammen....!
    "Wasser predigen und Wein trinken (saufen passt wohl eher!!)".
    Direktlink zum Kommentar

  4. Regularisierung der Sans-Papiers nötig

    von Pierre Alain Niklaus am 28.05.2012 um 22:17Uhr

    Ich kenne das Bundesgerichtsurteil. Die Südamerikanerin lebte mehr als 10 Jahre in der Schweiz. Sie putzte über all die Jahre hinweg jeweils 4-6 Stunden täglich den Dreck in Zürcher Haushalten weg und verdiente dabei 25-30 Franken pro Stunde. Der eigentliche Skandal ist, dass sie auch nach so langer Zeit ruck zuck ausgeschafft wurde, ohne Anerkennung der geleisteten Arbeit, und ohne Möglichkeit ihren Aufenthalt zu regularisieren. Seit Jahren ist bekannt, dass Zehntausende von Haushalten in der Schweiz die Arbeitsleistung von Sans-Papiers gerne in Anspruch nehmen, aber bis heute gibt es im Ausländergesetz keinerlei Möglichkeiten einer legalen Anstellung von Hausarbeiterinnen aus nichteuropäischen Ländern. Die Bekämpfung der Schwarzarbeit in privaten Haushalten kann nur gelingen, wenn gleichzeitig auch eine Regularisierung der dort arbeitenden Sans-Papiers durchgeführt wird.

    Pierre-Alain Niklaus
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  1. Schwarzarbeit, Besser leben im Schatten

    von Jürg Meyer Meyer um 25.05.2012 um 22:27Uhr

    Wer mit Schwarzarbeit um sein Überleben kämpft, darf nicht noch durch erhöhte Strafen belastet werden. Sonst verschärfen wir noch die Not, die für unzählige Menschen aus den globalen sozialen Gegensätzen hervorgeht. Wer aber Schwarzarbeit ausbeutet, sollte mindestens so sanktioniert werden, dass sich dies für ihn nicht mehr lohnt. Unter anderem müssen die öffentlichen Pflichten des Arbeitsrechts in diesem Sinne auch für Schwarzarbeitsverhältnisse ihre Gültigkeit haben. Gemäss Artikel 342 des Obligationenrechts werden die öffentlichen Pflichten der Arbeitsverhältnisse auch zu zivilrechtlichen Ansprüchen der Gegenpartei. Dies bedeutet in der Konsequenz, dass Schwarzarbeitnehmende gegenüber den Arbeitsgebenden so gestellt werden müssen wie ihre Berufskollegen/innen mit regulären Aufenthaltsbewilligungen. Die Arbeitgebenden sollten damit verpflichtet werden, die versäumten Beiträge an die obligatorischen Sozialversicherungen nachzubezahlen. Sie sollten auch gezwungen werden, nachträglich die Differenz zwischen den ausbezahlten Löhnen und den verbindlichen orts- und berufsüblichen Lohnansätzen ihren ungeregelten Arbeitnehmenden zukommen zu lassen. Dies muss vor allem dann seine Gültigkeit haben, wenn allgemeinverbindliche Gesamtarbeitsverträge oder Normalarbeitsverträge bestehen.
    Schwarzarbeitnehmende folgen einer Nachfrage, welche in der Volkswirtschaft tatsächlich besteht. Oft sind sie über viele Jahre ohne geregelten Aufenthalt in der Schweiz. Die im Artikel genannte Putzfrau in Zürich, welche über 8 Jahre hinweg 250 000 Franken verdiente, hatte einen Hungerlohn von jährlich 31 250 Franken. Aus solchen Verhältnissen, welche aus bestehenden Marktstrukturen hervorgehen, muss es legale Auswege in geregelte Arbeitsverhältnisse geben. Darum braucht es die Legalisierung von Sans-Papiers.
    Jürg Meyer

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  2. Besser leben im Schatten

    von PWD um 28.05.2012 um 12:58Uhr

    Wir haben eine freie Marktwirtschaft, wo die Arbeitgeber tun und lassen können, was sie wollen. Entlassungen und Ausgrenzungen sind da an der Tagesordnung. Nicht nur ausländische Arbeitnehmer, sondern auch Schweizer Arbeitnehmer sind davon betroffen. Man nennt sie Ausgesteuerte. Die Arbeitgeber sind zu nichts verpflichtet.

    Mich wundert es nicht, dass sich der einte oder andere unterbezahlte Arbeitnehmer sich einen Zustupf verdient, damit er die hohen Lebenshaltungskosten im einen Land bewältigen kann. Zu hohen Mietzinsen, zu hohe Krankenkassenkosten, zu hohe Verkehrskosten (OeV) prägen unsere Ausgaben. Da ist der Staat gefordert mit Entlastung wie genaue Lebenshaltungskostenanrechnung in den Steuern, nicht mit Strafmassnahmen. In der Bundesverfassung existiert nur der Artikel 27 Wirtschaftsfreiheit, was mir zu wenig erscheint. Recht auf Arbeit ist nur ein Menschenrecht, alles andere wurde abgespeckt.

    www.admin.ch/ch/d/pore/vi/vis53t.html

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  3. Und nun.......

    von Mägge um 28.05.2012 um 13:07Uhr

    schauen wir in welchen politischen Parteien diese Arbeitgeber sitzen, bzw. welche politische Parteien diese Arbeitgeber unterstützen.
    Fazit: Es passt mal wieder Alles zusammen....!
    "Wasser predigen und Wein trinken (saufen passt wohl eher!!)".
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  4. Regularisierung der Sans-Papiers nötig

    von Pierre Alain Niklaus um 28.05.2012 um 22:17Uhr

    Ich kenne das Bundesgerichtsurteil. Die Südamerikanerin lebte mehr als 10 Jahre in der Schweiz. Sie putzte über all die Jahre hinweg jeweils 4-6 Stunden täglich den Dreck in Zürcher Haushalten weg und verdiente dabei 25-30 Franken pro Stunde. Der eigentliche Skandal ist, dass sie auch nach so langer Zeit ruck zuck ausgeschafft wurde, ohne Anerkennung der geleisteten Arbeit, und ohne Möglichkeit ihren Aufenthalt zu regularisieren. Seit Jahren ist bekannt, dass Zehntausende von Haushalten in der Schweiz die Arbeitsleistung von Sans-Papiers gerne in Anspruch nehmen, aber bis heute gibt es im Ausländergesetz keinerlei Möglichkeiten einer legalen Anstellung von Hausarbeiterinnen aus nichteuropäischen Ländern. Die Bekämpfung der Schwarzarbeit in privaten Haushalten kann nur gelingen, wenn gleichzeitig auch eine Regularisierung der dort arbeitenden Sans-Papiers durchgeführt wird.

    Pierre-Alain Niklaus
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  5. Besser leben im Schatten

    von AVOBA um 29.05.2012 um 03:21Uhr

    Ich wundere mich, dass bezüglich Schwarzarbeit und Lohndumping im Bausektor kein Gesetzgeber auf die Idee kommt, den Bauherren in die Pflicht zu nehmen. Der Bauherr kann in seinen Verträgen mit dem Auftragsnehmer, empfindliche Strafen vorsehen, sollte sich dieser nicht an geltende Vorschriften und Gesetze halten. Umgekehrt gäbe es dadurch auch weniger Dumpingofferten mit 50% Rabatt und ähnlichem. Auch kämen wieder vermehrt Firmen zum Zug, die man kennt und denen man vertraut.
    Meines Wissens haftet der Bauherr jetzt schon für die Arbeitssicherheit auf seinem Bau. Warum also nicht auch für die Einhaltung geltender Arbeitsgesetze?
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  6. Schwarzarbeit

    von Maya Eldorado um 31.05.2012 um 13:35Uhr

    Ich hab selbst mal schwarz gearbeitet, aus Not.
    Ich kriegte plötzlich viel weniger Alimente von meinem Ex-Mann, einen Monat später verlor ich die Arbeit. Das heisst, es sollte dort einen neuen Vertrag geben, weil ich viel mehr arbeiten sollte und einmal die Woche über Nacht weg sein. Es fand sich keine Tagesmutter, die das machen wollte. So konnte ich den neuen Vertrag nicht unterschreiben, weil ich meine beiden Mädchen 4 und 7 jährig nicht stundenlang und noch über Nacht alleine lassen konnte.
    Zur Fürsorge gehen kam für mich damals nicht in Frage.
    Ich konnte dann bei einem Bauern auf dem Feld arbeiten für 10 Fr. die Stunde. Das war vor etwa 27 Jahren und da und dort in einem Garten arbeiten. Die Alimente reichten, um die Rechnungen zu bezahlen. Von dem Geld das ich verdiente (3-400 Fr.) lebten wir.
    Nach gut 7 Monaten fand ich dann wieder eine Arbeit mit allem Drum und Dran wovon wir leben konnten.
    Damals war das ja noch nicht so streng mit der Schwarzarbeit. Geschädigt habe ich den Staat auch nicht, weil ich sowieso den Mindestbeitrag AHV zahlen musste für Nichterwerbstätige. Ebenso war es so bei den Steuern, weil ich mit dem bisschen Geld sowieso davon beifreit war. Andererseits hätte ich, wenn ich zur Fürsorge gegangen wäre dort etwa 1000 Fr. gekriegt. Folglich hat der Staat an mir gespart und nicht umgekehrt.
    Stempeln konnte ich nicht, weil ich nicht genug lange gearbeitet habe.
    Es war eine sehr lehrreiche Erfahrung. Ich lernte da kennen, was man zum nackten Ueberleben braucht, das Minimum zum Leben und was darüber hinaus ist.

    Das war früher. Diese Zeit ist vorbei.
    Heute muss ja jede Stunde bei den Sozialversicherungen angegeben und abgerechnet werden. Es gibt ja immer wieder Menschen die in Not kommen und Hilfe brauchen. Entweder sollten sie arbeiten oder sie brauchen Hilfe, wenn es Ihnen nicht gut geht.
    Es kann für die Psyche sehr gut sein, wenn man arbeitslos ist oder die Erwerbsarbeit nicht zum Ueberleben reicht, wenn man da und dort noch etwas für einen Zustupf machen kann. Das ist immer besser, als beim Staat die hohle Hand hinzureichen. Normale Arbeit ist immer besser, aber zur Ueberbrückung kann das sehr gut tun. Das geht nun nicht mehr.
    Wenn man in Not ist und Hilfe braucht, ist das kein Problem, wenn man das auch bezahlen kann. Wer wenig Geld hat, bestimmt da irgend eine Institution vom Staat oder der Arzt, wenn das nötig ist. Oft muss man aber dann so viel davon selbst bezahlen, dass man nur die Möglichkeit hat, dankend darauf zu verzichten. Oft wird die Not von den entsprechenden Stellen auch gar nicht erkannt. Auch da ist es nicht mehr möglich, darauf einzugehen, wenn einem jemand günstig helfen will, es sei denn, man macht das schwarz. Aber eben - das geht nun nicht mehr.

    Es wurde ja für die Putztätigkeiten in Haushalten alles vereinfacht. Das finde ich aber noch immer viel zu kompliziert.
    Meine Mutter hatte damals auch eine Putzfrau. Das war vor über 50 Jahren. Sie konnte AHV-Märkli auf der Post oder der Gemeinde kaufen. Die hat sie der Putzfrau in das AHV-Büechli geklebt. Fertig war die Geschichte.
    Die Märklizeit ist ja vorbei. Aber liesse sich das nicht einfach in ein Formular schreiben und der AHV-Stelle einschicken. Die zieht einen bestimmten Prozentsatz ab, den dann die Arbeitgeberin einzahlt und das Formular dient dann gleich der Arbeitnehmerin für die Steuererklärung. Wenn das wirklich vereinfacht würde, dass es kaum einen Aufwand bräuchte, bin ich überzeugt, dass die Versuchung für Schwarzarbeit viel geringer wäre.
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Informationen zum Artikel

25.5.2012, 00:01 Uhr

Besser leben im Schatten

Text

Text:

  • 22.04.2013 um 16:36
    @Automatismus
    Zum Artikel: Mitte-Links tritt mit ehemaligem EVP-Landrat Thomi Jourdan an

    Danke für den Hinweis. Wir hätten gerne von Anfang an ein hochaufgelöstes Bild des Kandidaten gezeigt. Bis jetzt ist aber keines verfügbar.

  • 18.04.2013 um 22:21
    @Nestbeschmutzung?
    Zum Artikel: An der Baselworld wimmelt es von Scheinselbständigen

    Lieber Herr Hochhuth Vielen Dank für Ihren bissig ironischen und treffenden Kommentar. Ich könnte jetzt ernsthaft antworten: Ich sehe meine Aufgabe nicht darin, den Mächtigen zu gefallen. Ich möchte vielmehr möglichst aufdecken, was tatsächlich gespie...

  • 13.03.2013 um 09:39
    @Jacqueline Landmann
    Zum Artikel: Erstes Shoppingcenter in der Kantonshauptstadt

    Sie haben natürlich Recht. Stadtratspräsident Lukas Ott lobte ausdrücklich auch das Archtekturbüro. Es ist das Basler Büro Buchner Bründler.

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